Signal Iduna A100-SB1, VS100/2, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Signal Iduna A100-SB1, VS100/2, Z100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif der alten Welt kombiniert ambulante Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit stationärer Privatarztbehandlung auf Basis der gleichen erweiterten GOÄ-Sätze. Mit einem Selbstbehalt von 130 Euro jährlich, Zweibettzimmern und 100 Prozent Zahnbehandlung bei 75 Prozent Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als solide Vollversicherung für etablierte Versicherte, die eine moderate Selbstbeteiligung mit guter Leistungsbreite verbinden möchten. Die Kieferorthopädie ist mit 75 Prozent eingeschlossen; Heil- und Kostenpläne sind nicht erforderlich.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist diese Kombination nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der Signal Iduna können gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern sie bereits Kunde des gleichen Versicherers sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen; ein interner Tarifwechsel zu einer optimierten Alternative ist häufig eine wirksame Strategie zur Beitragskostenkontrolle. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berücksichtigt auch geschlossene Tarife und identifiziert dabei die beste Tarifkombination für Ihre Situation.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft den Signal Iduna PKV-Tarif auf Optimierungsmöglichkeiten und zeigt Ihnen konkrete Wechselchancen auf.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/2: Privatarztbehandlung.
VS100/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.



