Signal Iduna A100-SB1, VS100/2, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VS100/2, Z80-DS AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB1, VS100/2, Z80-DS AW der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. verbindet großzügige Leistungsstandards mit einer Selbstbeteiligung von nur 130 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt nach A100-SB1 über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, die stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung nach VS100/2, ebenfalls über Höchstsätze. Die Zahnbehandlung und der Zahnersatz werden zu 80 Prozent erstattet, mit bis zu den 3,5-fachen Sätzen der GOZ und bis zu 2,5-fachen Sätzen der GOÄ für technische Leistungen.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarifverbund nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch tendenziell, und Beitragserhöhungen können sich verschärfen. Allerdings bietet sich innerhalb der Signal Iduna für bestehende Versicherte ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, um gegebenenfalls in einen aktiveren oder günstigeren Tarifverbund zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und liegen bessere oder gleichwertige Leistungen vor, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung zwingend erforderlich wäre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Tarifoptionen für Sie beim Signal Iduna PKV-Tarif bestehen und wie Sie langfristig optimieren können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dies gerne für Sie.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/2: Privatarztbehandlung.
VS100/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.



