Signal Iduna
PKV-Anbieter Signal Iduna
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 130 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

Steckbrief: Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z100 AW

Der Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Er erstattet ambulante Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, sieht einen moderaten Selbstbehalt von nur 130 Euro jährlich vor und kombiniert das mit vielseitigen Zusatzleistungen wie unbegrenzter Psychotherapie, alternativer Medizin und umfassenden Sehhilfen. Im stationären Bereich decken die Regelleistungen und Belegarztbehandlungen bis 3,5-fach GOÄ ab, während die Zahnerstattung mit 75 Prozent auf Zahnersatz und Kieferorthopädie ausgerichtet ist.

Als geschlossener Tarif ist der A100-SB1 nicht länger für externe Neukunden zugänglich, unterliegt jedoch den Chancen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG für bestehende Signal-Iduna-Versicherte. Geschlossene Tarife der Alten Welt erleben vielfach eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen beschleunigen kann. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif bietet in vielen Fällen Potenzial zur Beitragsstabilisierung und möglicherweise zu besseren oder gleichwertigen Leistungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel im Rahmen dieses Signal-Iduna-PKV-Tarifs für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen sich anbieten.

Basismerkmale

Selbstbehalt130 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.

Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

VS100/3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.

Erstattungen

Z100: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung
  • 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z100: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im SIGNAL IDUNA: A100-SB1, VS100/3, Z100 AW versichert?
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Viele Signal Iduna-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den A100-SB1?

Der A100-SB1 nimmt seit seiner Schließung keine neuen, außenstehenden Versicherten mehr auf. Bestehende Signal-Iduna-Kunden können jedoch gemäß §204 VVG innerhalb der Versichertengemeinschaft in diesen Tarif wechseln. Das bedeutet: Wer bereits bei Signal Iduna versichert ist, nutzt die interne Tarifwahl zur Optimierung. Gleichzeitig führt die Geschlossenheit zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da mehr Versicherte ab- als hinzukommen, was mittelfristig zu höheren Beitragssätzen führt.

Ältere, geschlossene Tarife der Alten Welt werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind oft schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Tarife und kann gezielt prüfen, welche offenen oder neueren Tarife bei Signal Iduna bessere Perspektiven für stabile Beitragsentwicklung bieten.

Tarifoptimierung im A100-SB1: Wechselwege für Signal-Iduna-Versicherte

Als bestehender Signal-Iduna-Versicherter haben Sie das gesetzliche Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versichertengemeinschaft. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie detailliert, ob ein Wechsel zu einem Tarif mit besserer langfristiger Beitragsstabilität bei Signal Iduna möglich ist und welche Leistungsveränderungen sich dadurch ergeben. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A100-SB1: Tarifwechsel als Ausweg

Der A100-SB1 ist einem typischen Beitragserhöhungs-Risiko geschlossener Tarife ausgesetzt: Mit schrumpfender Versichertengemeinschaft verteilen sich medizinische Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern, wodurch Beitragssätze überproportional anwachsen. Hinzu kommen reguläre Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Signal-Iduna-Tarif kann in vielen Fällen zur Beitragsentlastung führen, da diese von einer ausgewogeneren Altersstruktur profitieren. Die Prüfung solcher Alternativen sollte frühzeitig erfolgen, bevor sich Beitragssprünge weiter verschärfen. Informieren Sie sich in unserem Beitragserhöhungs-Chart über die Entwicklung bei diesem Versicherer. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt Ihnen Optimierungspfade vor, um die finanzielle Belastung zu senken. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum SIGNAL IDUNA A100-SB1, VS100/3, Z100 AW

Der A100-SB1 erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, unbegrenzte Psychotherapie durch niedergelassene Ärzte, alternative Medizin bis zu Schulmedizin-Vergleichskosten, und Sehhilfen mit 130 Euro jährlich für Gestell, Gläser und Kontaktlinsen. Stationär deckt der Tarif Regelleistungen und Belegarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ ab. Die Zahnversicherung zahlt 100 Prozent für Zahnbehandlung und 75 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie, mit einer Summenbegrenzung von 500 Euro im ersten, 1000 Euro im zweiten, 1500 Euro im dritten und 2000 Euro im vierten Kalenderjahr.
Der A100-SB1 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Er nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Für bestehende Signal-Iduna-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die mittelfristig zu höheren Beitragssätzen führt, weshalb ein Wechsel zu offenen oder neueren Tarifen oft attraktiv wird.
Der Selbstbehalt beträgt 130 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt und positioniert diesen Tarif im unteren Bereich des Spektrums. Er wird je Versicherungsfall in ambulant, stationär und Zahn angerechnet, reduziert also die sofort verfügbaren Leistungsbudgets, ist aber im PKV-Vergleich eher kundenfreundlich ausgestaltet.
Ja, mit dem Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie zu einem anderen Signal-Iduna-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Antwort kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger im Rahmen einer persönlichen Beratung geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten.
Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativangeboten ab. Da der A100-SB1 ein geschlossener Tarif mit demografischen Herausforderungen ist, bieten sich oft offene Signal-Iduna-Tarife an, die bessere langfristige Beitragsstabilität versprechen. Ob dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben, muss im Einzelfall geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt die beste Strategie für Ihre Versorgung und Ihren Geldbeutel.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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