Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z100 AW
Der Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen: Er erstattet ambulante Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, sieht einen moderaten Selbstbehalt von nur 130 Euro jährlich vor und kombiniert das mit vielseitigen Zusatzleistungen wie unbegrenzter Psychotherapie, alternativer Medizin und umfassenden Sehhilfen. Im stationären Bereich decken die Regelleistungen und Belegarztbehandlungen bis 3,5-fach GOÄ ab, während die Zahnerstattung mit 75 Prozent auf Zahnersatz und Kieferorthopädie ausgerichtet ist.
Als geschlossener Tarif ist der A100-SB1 nicht länger für externe Neukunden zugänglich, unterliegt jedoch den Chancen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG für bestehende Signal-Iduna-Versicherte. Geschlossene Tarife der Alten Welt erleben vielfach eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen beschleunigen kann. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif bietet in vielen Fällen Potenzial zur Beitragsstabilisierung und möglicherweise zu besseren oder gleichwertigen Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel im Rahmen dieses Signal-Iduna-PKV-Tarifs für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen sich anbieten.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.



