Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z80-DS AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, Z80-DS AW der Alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte des Versicherers, die einen umfassenden Schutz mit hoher Erstattungsquote suchen. Mit einem Selbstbehalt von 130 EUR pro Versicherungsjahr, Erstattungen ambulant über GOÄ-Höchstsatz, stationär bis 3,5-fach GOÄ und einer 80-prozentigen Zahnersatzquote kombiniert dieser Tarif solide Leistungen mit gemäßigter Eigenverantwortung. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen mit 130 EUR jährlich und umfangreiche Hilfsmittelerstattung runden das Profil ab. Mehrbettzimmerleistungen prägen den stationären Bereich.
Als geschlossenes Produkt der Alten Welt ist der Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, profitiert aber weiterhin von bewährten Regelungen und stabilen Strukturen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna ist eine realistische Option für Versicherte, die eine kostengünstigere Alternative mit gleichwertigen oder besseren Leistungen suchen; in vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder fällt nur begrenzt aus. Der schrumpfende Versichertenbestand geschlossener Tarife führt langfristig zu erhöhtem Beitragsdruck, was ein Wechsel zu einem moderneren offenen Tarif häufig signifikant abschwächen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, wie sich Ihr Signal Iduna PKV-Tarif in Ihre aktuelle Situation einfügt und welche Wechseloptionen konkret machbar sind.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.



