Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, ZS100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VS100/3, ZS100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB1, VS100/3, ZS100 der Signal Iduna gehört zur Alten Welt und richtet sich an bestehende Versicherte, die bereits im Bestandskollektiv dieses Versicherers versichert sind. Mit einem Selbstbehalt von 130 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus und vollständiger Zahnbehandlungsversicherung (100 %) bietet dieser Tarif ein großzügig ausgestattetes Leistungsspektrum, das Naturalleistungen, Psychotherapie ohne Sitzungsbeschränkung sowie Sehhilfen mit 130 Euro pro Jahr einschließt.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt unterliegt das Versichertenkollektiv einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, weshalb Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren wahrscheinlich sind. Für bestehende Versicherte dieses Tarifs eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna zu moderneren oder kostengünstigeren Alternativen. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen teilweise übernommen und vergleichbare oder bessere Leistungen erreicht werden, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Ob ein solcher Wechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und welche konkreten Alternativen zur Verfügung stehen, beantwortet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif kostenfrei und auf Basis der aktuellen Marktsituation.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
ZS100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Kieferorthopädie, danach zu 80%
- 60% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Zahnersatz, danach zu 40%.
ZS100: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
ZS100: Nicht erforderlich. Bei Vorlage höhere Erstattung.



