Signal Iduna A100-SB1, VSG100, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VSG100, Z100 AW im Detail
Der Signal Iduna A100-SB1, VSG100, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit Selbstbehalt von 130 Euro und umfassenden Leistungen weit über dem Standardniveau. Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, leistet 75 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie und bietet Einbettzimmervorzug mit Privatarztbehandlung. Unbegrenzte Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 130 Euro jährlich und alternative Methoden im Rahmen der Schulmedizin runden das Leistungsspektrum ab.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Signal Iduna eine attraktive Option darstellen, zumal die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft und Beitragssteigerungen häufig überdurchschnittlich ausfallen. In vielen Fällen eröffnen neuere, offene Tarife mit ähnlich umfassenden Leistungen die Möglichkeit auf stabilere Prämienentwicklung. Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den meisten Fällen berücksichtigt; allerdings hängt dies vom individuellen Tarifwechsel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft speziell für die Signal Iduna PKV-Tarif-Situation, welche Wechsel ohne Leistungsverlust realistisch sind.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VSG100: Privatarztbehandlung.
VSG100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
VSG100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.



