Signal Iduna A100-SB1, VSG100, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VSG100, Z80-DS AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB1, VSG100, Z80-DS AW der Signal Iduna positioniert sich als Bestandstarif für bereits Versicherte mit Premium-Leistungen: Ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, Zahnersatz zu 80 Prozent, unbegrenzte psychotherapeutische Sitzungen und umfassende alternative Medizin bis zur Schulmedizin-Vergleichssumme. Der Selbstbehalt von 130 Euro pro Versicherungsjahr fällt moderat aus.
Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie dieser profitieren von Tarifwechseln innerhalb der Signal Iduna nach §204 VVG. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel zu einem aktuelleren Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung bremsen und oft sogar gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Viele Versicherte dieses Tarifs erhalten Altersrückstellungen, die in der Regel übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Signal Iduna PKV-Tarif-Optionen speziell für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VSG100: Privatarztbehandlung.
VSG100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
VSG100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.



