Signal Iduna A100-SB1, VSG100, ZS100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VSG100, ZS100 AW im Überblick
Der Signal Iduna A100-SB1, VSG100, ZS100 ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der sich durch großzügige Leistungen bei moderatem Selbstbehalt positioniert. Mit Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen ambulant und stationär, Einbettzimmer bei vollständiger Chefarztbehandlung sowie 100-prozentiger Zahnersatzerstattung bis 2.750 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine Premium-Versorgung mit überschaubarer Selbstbeteiligung schätzen. Der jährliche Selbstbehalt von 130 Euro unterstreicht die versichertenfreundliche Ausgestaltung.
Geschlossene Tarife der alten Welt erleben derzeit ein schrumpfendes Versichertenkollektiv, was zu erhöhtem Kostendruck führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Versicherten desselben Anbieters häufig, in modernere Tarife mit besserer Beitragsstabilität zu wechseln, ohne die bereits aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren. In vielen Fällen sind dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen zum reduzierten Beitrag erreichbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gibt Ihnen Klarheit über Optimierungsmöglichkeiten Ihres Signal Iduna PKV-Tarifs und zeigt, welche Alternativen innerhalb der Gesellschaft verfügbar sind.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VSG100: Privatarztbehandlung.
VSG100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
VSG100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
ZS100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Kieferorthopädie, danach zu 80%
- 60% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Zahnersatz, danach zu 40%.
ZS100: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
ZS100: Nicht erforderlich. Bei Vorlage höhere Erstattung.



