Signal Iduna A100-SB2, VS100/1, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/1, Z100 AW im Detail
Signal Iduna Krankenversicherung a.G. bietet mit dem Tarif A100-SB2, VS100/1, Z100 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch außergewöhnliche Leistungen in allen Versicherungsbereichen auszeichnet. Der Tarif kombiniert eine GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen in ambulanter und stationärer Behandlung, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und eine solide Zahnersatzquote von 75 Prozent. Der Selbstbehalt von 260 Euro pro Versicherungsjahr fällt deutlich unter der Standardmarke an und positioniert diesen Tarif damit als Premium-Option auch für kostenbewusste Versicherte.
Als geschlossener Altwelt-Tarif nimmt der A100-SB2, VS100/1, Z100 AW keine neuen, externen Versicherten auf - eine Folge des Tarifvintages und der damit verbundenen Risikogemeinschaftsentwicklung. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bedeutet dies jedoch eine wertvolle Gelegenheit: Mit Hilfe eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie diesen attraktiven Tarif auch heute noch ansteuern. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zwar zu einer schnelleren Beitragsentwicklung, doch in vielen Fällen lassen sich durch einen intelligenten Tarifwechsel gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen realisieren - die Altersrückstellungen bleiben dabei häufig erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, ob dieser Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob ein Wechsel zu einem besseren Profil sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen für den Signal Iduna PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/1: Privatarztbehandlung.
VS100/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.




