Signal Iduna A100-SB2, VS100/1, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/1, Z80-DS AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der Signal Iduna kombiniert eine großzügige ambulante und stationäre Versorgung mit 260 EUR Jahresselbstbehalt. Die ambulanten Leistungen gehen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, während die Stationärbehandlung im Einbettzimmer unter Privatarztbehandlung erfolgt. Mit 80% Zahnersatzerstattung und Kieferorthopädie-Kostenübernahme ab 850 EUR Jahresrechnungsbetrag bietet dieser Tarif umfangreiche zahnmedizinische Versorgung, die im 1. Jahr auf 500 EUR, im 2. Jahr auf 1.000 EUR und im 3. Jahr auf 1.500 EUR begrenzt ist. Sehhilfen werden bis zu 130 EUR jährlich erstattet, und psychotherapeutische Behandlungen durch approbierte niedergelassene Ärzte sind unbegrenzt enthalten.
Die Risikogemeinschaft dieses älter werdenden Bestandstarifs schrumpft beständig, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, die Prämie zu senken, während häufig gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, sofern die gesundheitliche Überprüfung erfolgreich ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/1: Privatarztbehandlung.
VS100/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.




