Signal Iduna A100-SB2, VS100/2, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/2, Z100 AW im Detail
Die Signal Iduna A100-SB2, VS100/2, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt, der mit Premium-Leistungsmerkmalen eine gehobene Versorgung bietet. Der Tarif erstattet Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung, kombiniert mit 75% Zahnersatzerstattung, unbegrenzten Psychotherapie-Sitzungen und jährlichem Sehhilfen-Zuschuss von 130 Euro. Mit nur 260 Euro Jahres-Selbstbehalt und Zweibettzimmer bei stationärer Aufnahme richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit gehobenen Leistungsansprüchen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden Signal-Iduna-Kunden oft die Chance, die Beitragsentwicklung zu stabilisieren oder zu senken. Da dieser Tarif seit Neuschließung nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, wird die Risikogemeinschaft kleiner und älter, was Beitragssteigerungen beschleunigt. In vielen Fällen finden sich innerhalb des gleichen Versicherers neuere oder spezialisierte Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen bei moderateren Prämien. Eine Altersrückstellungs-Mitnahme ist häufig möglich, doch muss eine Gesundheitsprüfung im Einzelfall beurteilt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret auf, wie dieser Signal Iduna PKV-Tarif in der aktuellen Marktsituation positioniert ist und ob ein Wechsel finanzielle oder leistungsbezogene Verbesserungen bietet.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/2: Privatarztbehandlung.
VS100/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.




