Signal Iduna A100-SB2, VS100/2, ZS100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/2, ZS100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB2, VS100/2, ZS100 AW der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. ist ein leistungsstarker Bestandstarif der alten Welt. Mit einer GOÄ über Höchstsatz in der ambulanten und stationären Versorgung, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 100%iger Zahnbehandlung und 60%iger Zahnersatzdeckung bis 2.750 EUR jährlich positioniert sich dieser Tarif für Versicherte, die maximale Leistungen mit moderatem Selbstbehalt von 260 Euro pro Jahr kombinieren möchten.
Geschlossene Bestandstarife wie dieser unterliegen tendenziell stärker dem demografischen Druck durch schrumpfende Versichertengemeinschaften, was bei Beitragserhöhungen zu spürbaren Steigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna kann in vielen Fällen die Beiträge senken und erhält häufig gleichwertige oder bessere Leistungen, wobei bestehende Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können. Welche Alternativen im Einzelfall infrage kommen, sollte mit einem Fachmann geklärt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie Ihren Signal Iduna PKV-Tarif optimieren können.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/2: Privatarztbehandlung.
VS100/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
ZS100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Kieferorthopädie, danach zu 80%
- 60% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Zahnersatz, danach zu 40%.
ZS100: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
ZS100: Nicht erforderlich. Bei Vorlage höhere Erstattung.




