Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, Z100 AW im Detail
Der Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine erweiterte ambulante Erstattungslogik auszeichnet: Ärztliche Leistungen werden nicht nur bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, sondern darüber hinaus erstattet, sofern sie medizinisch notwendig sind. Bei einem Jahresselbstbehalt von 260 Euro erhalten Versicherte psychotherapeutische Behandlungen ohne Sitzungsbegrenzung, stationäre psychische Erkrankungen werden mitversichert, und Sehhilfen (130 Euro für Gestell pro Jahr, Gläser und Kontaktlinsen zu 100%) komplettieren das Profil.
Als geschlossener Tarif ist der A100-SB2 für neue externe Kunden nicht mehr zugänglich, doch für Bestandsversicherte der Signal Iduna bietet sich häufig der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu niedrigeren Beitragssätzen führen und gleichzeitig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, wenngleich dies im Einzelfall vom gewählten Zieltarif abhängt. Der schrumpfende Versichertenbestand älterer, geschlossener Tarife führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungspotenziale im Signal Iduna PKV-Tarif konkret realisierbar sind und welche Alternativen zu besseren Konditionen zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.




