Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, Z80-DS AW
Der A100-SB2, VS100/3, Z80-DS AW der Signal Iduna Versicherung ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der sich durch umfangreiche ambulante Leistungen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 260 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif Leistungen bis über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Die zahnärztliche Versorgung deckt Zahnersatz zu 80 Prozent ab, und psychotherapeutische Behandlungen sind ohne Sitzungsbegrenzung abgedeckt. Im stationären Bereich sieht der Tarif die Unterbringung im Mehrbettzimmer vor.
Als geschlossener Tarif kann der A100-SB2 von Neukunden nicht mehr abgeschlossen werden, aber bestehende Versicherte des gleichen Versicherers haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG. Diese Wechseloption bietet in vielen Fällen die Chance, durch optimierte Tarifstrukturen Beitragssteigerungen abzufedern und möglicherweise von besseren Leistungen zu profitieren. Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft und demografische Alterung eine Beschleunigung der Beitragsentwicklung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungspotenziale im Signal Iduna PKV-Tarif stecken und ob ein Tarifwechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.




