Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, ZS100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VS100/3, ZS100 AW im Detail
Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. bietet mit dem A100-SB2 einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit bemerkenswert großzügigen Erstattungsgrundsätzen: Die ambulante Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, und Psychotherapie wird ohne Begrenzung der Sitzungszahl erstattet. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 260 Euro und Mehrbettzimmerleistung bietet dieser Tarif für Bestandsversicherte des Versicherers eine bewährte Kombination aus Behandlungsumfang und moderat gehaltener Kostenbeteiligung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna kann für bestehende Versicherte eine sinnvolle Optimierungschance darstellen: In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren Tarif eine prämienfreundlichere Situation, während Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben und Leistungen gleichwertig oder besser ausfallen. Geschlossene Tarife wie der A100-SB2 entwickeln sich preisdynamisch ungünstiger, da die Versichertengemeinschaft schrumpft und deren Durchschnittsalter steigt - ein Wechsel ist daher für viele Versicherte attraktiv.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen speziell für den Signal Iduna PKV-Tarif, welche Optimierungsmöglichkeiten tatsächlich zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/3: Regel- und Belegarztleistungen.
VS100/3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VS100/3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
ZS100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Kieferorthopädie, danach zu 80%
- 60% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Zahnersatz, danach zu 40%.
ZS100: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
ZS100: Nicht erforderlich. Bei Vorlage höhere Erstattung.




