Signal Iduna A100-SB2, VSG100, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VSG100, Z100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A100-SB2, VSG100, Z100 AW kombiniert umfassende Leistungen mit moderater Kostenbelastung. Mit einem Selbstbehalt von 260 Euro jährlich, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz bietet dieser Tarif der alten Welt eine solide ambulante und stationäre Versorgung. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent ab, wobei die Erstattung in den ersten vier Jahren von 500 bis 2.000 Euro pro Jahr gestaffelt wird.
Da dieser Tarif geschlossen ist, werden keine neuen externen Kunden mehr aufgenommen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt. Allerdings können bestehende Signal-Iduna-Versicherte diesen Tarif durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Solche Wechsel bieten in vielen Fällen die Chance, in einen Tarif mit besserer Altersverteilung zu wechseln und dadurch langfristig von moderateren Beitragsentwicklungen zu profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Signal Iduna PKV-Tarif ohne Leistungsverzicht realisierbar ist.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VSG100: Privatarztbehandlung.
VSG100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
VSG100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.




