Signal Iduna A100-SB2, VSG100, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB2, VSG100, Z80-DS AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB2, VSG100, Z80-DS der Signal Iduna kombiniert eine großzügige ambulante Versorgung mit Premium-Stationärleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 260 Euro pro Jahr und GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen (ambulant und stationär) bietet dieser Tarif erweiterte Kostenerstattung. Hinzu kommt Einbettzimmerverpflichtung, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, umfassende Zahnabdeckung mit 80 Prozent Zahnersatzerstattung ohne Alterungsbeschränkung, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und vielfältige Sehhilfen-Zuschüsse von 130 Euro jährlich.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt, der nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, unterliegt das Versichertenkollektiv einer schrumpfenden Basis und damit typischerweise höheren Beitragsdynamiken. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren, offenen Signal-Iduna-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien und häufig zu gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass Ihre bisherigen Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparpotenziale im Signal Iduna PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
A100-SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB2: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB2: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VSG100: Privatarztbehandlung.
VSG100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
VSG100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.




