Signal Iduna Esprit, PIT NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit, PIT NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Esprit und PIT NW der Signal Iduna richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende medizinische Versorgung mit erweiterten Erstattungsgrenzen schätzen. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen für ambulante und stationäre Leistungen, 80-prozentiger Zahnersatzerstattung, Einbettzimmer-Option und einem Selbstbehalt von 450 Euro jährlich positioniert sich dieser Tarif im Premiumsegment der Neuen Welt von Signal Iduna.
Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif derzeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die damit verbundene Kostenkonzentration führen vielfach zu Beitragserhöhungen. Allerdings eröffnet sich für bestehende Versicherte desselben Versicherers eine bedeutende Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif ein optimierter Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit: Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Esprit: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit: Orthopädische Schuhe (bis zu 325,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr).
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) ab 950,-EUR Rechnungsbetrag nach vorheriger Zusage):
Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen, Katheter, Stoma-Versorgungsartikel, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), Blindenhunde, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle.
Nach vorheriger Zusage:
Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
Bei einer fehlenden vorherigen Zusage wird nur der Betrag erstattet, der durch alternative Versorgungsform oder beim Bezug durch den Kooperationspartner angefallen wäre.
Esprit: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Esprit: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Esprit: Privatarztbehandlung.
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Esprit: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- Professionelle Zahnreinigung wird nicht erstattet.
Esprit: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Esprit: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



