Signal Iduna Esprit, PIT: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit, PIT im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif Esprit und PIT der Signal Iduna bietet ambulante Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus und positioniert sich damit als Premium-Variante in der neuen Welt. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 450 Euro jährlich, Zweibettzimmern stationär und 80 Prozent Zahnersatzerstattung kombiniert dieser Tarif umfassende Leistungen: Privatarztbehandlung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung sowie Sehhilfen bis 225 Euro alle zwei Jahre.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, insbesondere wenn Sie bereit sind, einzelne Leistungen zu reduzieren oder den Selbstbehalt anzupassen. Da Esprit und PIT geschlossen sind, schrumpft das Versichertenkollektiv tendenziell, wodurch Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt wahrscheinlich sind. Ein Tarifwechsel innerhalb der Signal Iduna bietet häufig Altersrückstellungsübernahmen und kann gleichwertige oder bessere Leistungen sichern - ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wäre, wenn dies im Einzelfall möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchführt, zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im Signal Iduna-Portfolio und welches Sparpotenzial realistisch ist.
Basismerkmale
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit: Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Esprit: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Esprit: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Esprit: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Schutzimpfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Esprit: Privatarztbehandlung.
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Esprit: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Esprit: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Esprit: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Esprit: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



