Signal Iduna Esprit M AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit M AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna Esprit M AW der alten Welt kombiniert großzügige ambulante Leistungen mit solider Zahnversorgung. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 225 EUR und 80 Prozent Zahnersatzerstattung bietet dieser Tarif eine breite medizinische Abdeckung bei moderaten Grundprämien. Der Selbstbehalt von 450 EUR pro Versicherungsjahr ist niedrig positioniert und senkt die Einstiegshürde für umfangreichere Leistungen.
Als geschlossener Tarif profitiert der Esprit M AW nicht länger von aktiver Neukundenakquisition, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und tendenziell zu Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende Signal-Iduna-Versicherte eine Gelegenheit sein, Beiträge zu optimieren und in den neueren Tarif-Generationen von ähnlichen oder besseren Leistungen zu profitieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung ist häufig verzichtbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und bewertet den Signal Iduna PKV-Tarif im Kontext Ihrer persönlichen Situation.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Orthopädische Schuhe (bis zu 325,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr).
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) ab 950,-EUR Rechnungsbetrag nach vorheriger Zusage):
Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen, Katheter, Stoma-Versorgungsartikel, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), Blindenhunde, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle.
Nach vorheriger Zusage:
Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
Bei einer fehlenden vorherigen Zusage wird nur der Betrag erstattet, der durch alternative Versorgungsform oder beim Bezug durch den Kooperationspartner angefallen wäre.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- Professionelle Zahnreinigung wird nicht erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



