Signal Iduna Esprit M, PIT: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit M, PIT im Überblick
Der geschlossene Unisex-Tarif Signal Iduna Esprit M, PIT gehört zur neuen Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die ein Premium-Leistungsniveau ohne Wartelisten suchen. Mit einer Selbstbeteiligung von 450 Euro jährlich, GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen und Zahnersatz zu 80 Prozent positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Segment der Signal-Iduna-Produktpalette. Die Erstattung für Hilfsmittel erfolgt zu 100 Prozent, Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, und Sehhilfen werden mit bis zu 225 Euro alle zwei Jahre bezuschusst.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna ist für bestehende Versicherte auch dieses geschlossenen Tarifs eine relevante Option. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig übernehmen, und häufig bieten günstigere Alternativtarife gleichwertige oder bessere Leistungen an. Geschlossene Bestandstarife wie dieser Tarif sehen sich mit schrumpfender Risikogemeinschaft und oft überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert, was die Attraktivität eines Tarifwechsels besonders unterstreicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel in einen besser geeigneten Signal Iduna PKV-Tarif möglich ist.
Basismerkmale
Esprit M: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit M: Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Esprit M: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit M: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Esprit M: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Esprit M: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit M: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Schutzimpfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Esprit M: Regel- und Belegarztleistungen.
Esprit M: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit M: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Esprit M: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Esprit M: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Esprit M: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Esprit M: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



