Signal Iduna Esprit MA: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit MA im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif Esprit MA der Signal Iduna richtet sich an Bestandsversicherte, die umfassende ambulante und zahnmedizinische Leistungen mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen kombinieren möchten. Mit einem Selbstbehalt von 450 Euro pro Versicherungsjahr, Mehrbettzimmer im stationären Bereich und großzügigen Zahnleistungen (100% Behandlung, 80% Zahnersatz) positioniert sich dieser Tarif als leistungsstarke Alternative für Versicherte mit hohem medizinischem Bedarf.
Geschlossene Tarife wie der Esprit MA sind nicht mehr für Neukunden verfügbar, aber bestehende Versicherte der Signal Iduna können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin Zugang zu solchen Bestandstarifen erhalten. Da das Versichertenkollektiv schrumpft, sind Beitragserhöhungen bei geschlossenen Tarifen ein häufiger Grund, nach optimierten Alternativen zu suchen. Häufig sind im Rahmen eines Tarifwechsels niedrigere Beiträge bei gleichen oder besseren Leistungen realisierbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm liefert eine genaue Bewertung des Signal Iduna PKV-Tarifs und zeigt Ihre konkreten Wechseloptionen auf.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Schutzimpfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



