Signal Iduna Esprit MX AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit MX AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna Esprit MX AW gehört zur Alten Welt und kombiniert umfangreiche Leistungen mit moderatem Selbstbehalt: 900 EUR jährlich, GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze hinaus, 80% Zahnersatz, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 225 EUR alle 2 Jahre. Im stationären Bereich sind Regel- und Belegarztleistungen versichert; Chefarztbehandlung ist nicht enthalten. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit gestaffelten Summenbegrenzungen ab 1.200 EUR im ersten Jahr.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG sind für bestehende Signal-Iduna-Versicherte ein wirksames Instrument, um auf steigende Beiträge zu reagieren. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv, was die Beitragsentwicklung verschärft. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der gleichen Gesellschaft Prämien senken, während häufig Altersrückstellungen mitgenommen werden und gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sind - eine individuelle Prüfung vorausgesetzt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im Signal Iduna PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation bestehen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Orthopädische Schuhe (bis zu 325,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr).
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) ab 950,-EUR Rechnungsbetrag nach vorheriger Zusage):
Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen, Katheter, Stoma-Versorgungsartikel, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), Blindenhunde, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle.
Nach vorheriger Zusage:
Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
Bei einer fehlenden vorherigen Zusage wird nur der Betrag erstattet, der durch alternative Versorgungsform oder beim Bezug durch den Kooperationspartner angefallen wäre.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- Professionelle Zahnreinigung wird nicht erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



