Signal Iduna Esprit X AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit X AW im Detail
Die Signal Iduna Esprit X AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt, der sich durch eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 900 Euro jährlich bietet dieser Tarif umfangreiche Leistungen: GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 80% Zahnersatz, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 225 Euro alle zwei Jahre und alternative Medizin bis zur Höhe der Schulmedizin-Erstattung.
Als geschlossener Tarif steht die Esprit X AW neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung. Für bestehende Versicherte der Signal Iduna kann jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG interessant sein, besonders wenn die Beiträge gestiegen sind. Geschlossene Tarife erleben eine schrumpfende Versichertengemeinschaft, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt und früher oder später Erhöhungen verstärkt. Ein Wechsel in einen moderneren offenen Tarif kann in vielen Fällen Einsparungen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, wie Sie Ihren Signal Iduna PKV-Tarif optimieren können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Orthopädische Schuhe (bis zu 325,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr).
Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) ab 950,-EUR Rechnungsbetrag nach vorheriger Zusage):
Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen, Katheter, Stoma-Versorgungsartikel, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), Blindenhunde, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle.
Nach vorheriger Zusage:
Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
Bei einer fehlenden vorherigen Zusage wird nur der Betrag erstattet, der durch alternative Versorgungsform oder beim Bezug durch den Kooperationspartner angefallen wäre.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- Professionelle Zahnreinigung wird nicht erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



