Signal Iduna Esprit X, PIT: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Esprit X, PIT im Überblick
Der geschlossene Unisex-Tarif Signal Iduna Esprit X, PIT positioniert sich als Premium-Lösung der neuen Welt mit bemerkenswert breiter Leistungsabdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 900 Euro pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen bietet dieser Tarif einen hohen Komfortstandard: ambulante Behandlungen bis über 3,5-fach GOÄ, Zweibettzimmer statt Einbett, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz zu 80 Prozent, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Hilfsmittel aus offenen Katalogen.
Als geschlossener Tarif nimmt Esprit X, PIT keine neuen, externen Versicherten auf, profitiert aber von einer gefestigten, älteren Risikogemeinschaft. Bestandsversicherte desselben Versicherers können jedoch mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln und häufig von besserer Kostenkontrolle profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel in einen günstigeren Signal-Iduna-Tarif bei vergleichbaren oder besseren Leistungen möglich ist und welche Signal Iduna PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
Esprit X: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit X: Erstattet werden
- max. 225,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Esprit X: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit X: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Esprit X: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Esprit X: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Esprit X: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Schutzimpfungen.
Ambulante Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Esprit X: Privatarztbehandlung.
Esprit X: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Esprit X: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Esprit X: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Esprit X: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Esprit X: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.200,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.600,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.800,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 12.000,-EUR jährlich ab dem 6.Versicherungsjahr.
Esprit X: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich oder wenn zahnärztliche Maßnahmen stationär durchgeführt werden sollen, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



