Signal Iduna PIT, Prime: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna PIT, Prime: Tarifprofil und Wechseloptionen
Der Signal Iduna PIT, Prime ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt. Er kombiniert eine GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, ein Einbettzimmer bei stationärer Versorgung und umfassende Zahnleistungen mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung sowie 90% für Zahnersatz. Psychotherapie wird ohne Begrenzung der Sitzungszahl zu 100% erstattet, Sehhilfen bis zu 1.200 EUR alle zwei Jahre, und Hilfsmittel aus dem offenen Katalog werden zu 100% bezahlt. Mit Privatarztbehandlung und operativen Sehkorrekturen ist dieser Tarif für Bestandsversicherte mit hohem Leistungsanspruch gestaltet.
Die Schließung des Tarifs bedeutet, dass keine Neuversicherungen mehr möglich sind, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen oder alternative Tarife wechseln. Da die Risikogemeinschaft kleiner wird und die demografische Alterung fortschreitet, erleben geschlossene Tarife häufig Beitragssteigerungen über dem Durchschnitt. Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, noch wachsenden Tarif kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung dämpfen und teilweise auch Beitragseinsparungen bringen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation im Signal Iduna PKV-Tarif und zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Prime: Erstattet werden
- max. 1.200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren, oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Prime: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Prime: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.200,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Prime: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführte Naturheilverfahren, die im GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind und in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
Prime: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Prime: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- max. 600,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Präventionskurse.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und ärztlich angeratene Impfungen werden erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu einem Gesamtbetrag von 500,-EUR pro Kalenderjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Prime: Privatarztbehandlung.
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Prime: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prime: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz ab dem folgenden Kalenderjahr um 10%-Punkte auf 80% und ab dem darauffolgenden Kalenderjahr um 5%-Punkte auf 75%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder von 75% auf 80% und von 80% auf 90%
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung weitere 10% Erstattung
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prime: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 10.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Prime: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



