Signal Iduna Prime, PIT: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Prime, PIT im Überblick
Die Signal Iduna Prime und PIT sind offene Unisex-Tarife der neuen Welt ohne Selbstbehalt, die sich durch großzügige Leistungen in allen Versicherungsbereichen auszeichnen. Mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Privatarztbehandlung und umfassenden Zahnleistungen (100% Zahnbehandlung, 90% Zahnersatz) gehören diese Tarife zum Premium-Segment. Psychotherapie ist ohne Begrenzung der Sitzungszahl inkludiert, und Sehhilfen werden bis 1.200 EUR alle zwei Jahre erstattet.
Als offene Tarife profitieren Signal Iduna Prime und PIT von einer aktiven Neukunden-Integration und einer ausgewogenen Altersstruktur. Das schafft ein solides Fundament für verhältnismäßig stabile Beitragsentwicklungen. Bestandsversicherte anderer Signal-Iduna-Tarife können jedoch häufig durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG sicherstellen, dass ihre Prämien angesichts steigender Leistungskosten nicht überproportional ansteigen. Eine individuelle Analyse zeigt, ob ein Wechsel in diese Tarife attraktiv ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel in den Signal Iduna PKV-Tarif Prime oder PIT für Ihre persönliche Situation die richtige Optimierung darstellt.
Basismerkmale
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Prime: Erstattet werden
- max. 1.200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren, oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Prime: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Prime: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.200,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Prime: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführte Naturheilverfahren, die im GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind und in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
Prime: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Prime: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- max. 600,-EUR für Präventionskurse innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und ärztlich angeratene Impfungen werden erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu einem Gesamtbetrag von 500,-EUR pro Kalenderjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Prime: Privatarztbehandlung.
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Prime: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Prime: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Prime: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz ab dem folgenden Kalenderjahr um 10%-Punkte auf 80% und ab dem darauffolgenden Kalenderjahr um 5%-Punkte auf 75%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder von 75% auf 80% und von 80% auf 90%
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung weitere 10% Erstattung
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Prime: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 10.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Prime: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



