Signal Iduna Prime A: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna Prime A im Detail
Der Prime A der Signal Iduna ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit premiumbezogenen Leistungen aufwartet: Selbstbehalt 0 EUR, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und 90% Zahnersatz-Erneuerung. Das Tarifkonzept richtet sich an Versicherte, die maximale Flexibilität in der medizinischen Versorgung und umfangreiche Zahnleistungen schätzen. Obwohl der Tarif für Neuabschlüsse geschlossen ist, profitieren bestehende Versicherte vom breiten Leistungsangebot.
Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet für Signal-Iduna-Bestandskunden oft Optimierungsmöglichkeiten: In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem moderneren oder prämiengünstigeren Tarif die Übernahme der Altersrückstellungen und ähnliche Leistungsstandards. Die geschlossene Risikogemeinschaft des Prime A führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb ein Wechsel zu jüngeren, offenen Tarifen in der Regel vorteilhaft ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob sich ein Wechsel zu einem anderen Signal Iduna PKV-Tarif lohnt und wie Sie dabei Ihre Altersrückstellungen bewahren.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 1.200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren, oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.200,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind alle von Ärzten durchgeführte Naturheilverfahren, die im GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind und in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- max. 600,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Präventionskurse.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und ärztlich angeratene Impfungen werden erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu einem Gesamtbetrag von 500,-EUR pro Kalenderjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz ab dem folgenden Kalenderjahr um 10%-Punkte auf 80% und ab dem darauffolgenden Kalenderjahr um 5%-Punkte auf 75%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder von 75% auf 80% und von 80% auf 90%
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung weitere 10% Erstattung
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 10.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



