Signal Iduna START-SI: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna START-SI im Detail
Der offene Unisex-Tarif START-SI der Signal Iduna Krankenversicherung verbindet moderne Leistungsstandards mit attraktiver Struktur für Neukunden. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Verfahren) und 75% Zahnersatzdeckung positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif im soliden Mittelfeld der Neukundenversorgung. Das Mehrbettzimmer und Regelarztleistungen bilden die stationäre Basis; psychotherapeutische Behandlung ist mitversichert, Naturheilverfahren bis 750 Euro jährlich.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Signal Iduna eine Möglichkeit darstellen, wenn der START-SI nicht mehr den individuellen Anforderungen entspricht oder Beitragserhöhungen anfallen. Da dieser Tarif offen ist und aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert er von einer ausgewogenen Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft können in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung bestehender Altersrückstellungen realisiert werden.
Ob ein Tarifwechsel im START-SI für Ihre Situation rentabel ist, beantwortet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm. Er bewertet auch den Signal Iduna PKV-Tarif im Kontext Ihrer individuellen Voraussetzungen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
Erneuter Anspruch auf Sehhilfen nach einer Laser(Lasik)-Operation nach 5 vollen Kalenderjahren.
80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Bei Erstversorgung nach Unfall oder Notfall ist keine Zusage erforderlich.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
- 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung, Verbandmittel, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich Arzneimittel und Osteopathie max. 750,-EUR pro Kalenderjahr.
Ambulante Leistungen
80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- 80% für einen Präventionskurs pro Jahr.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Reiseschutzimpfungen.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Privatarztbehandlung bei Unfall.
Regel- und Belegarztleistungen.
Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer einschließlich vorhandener Implantate, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden 100% erstattet. Bei späterem Behandlungsbeginn 100% Erstattung bei Unfall.
- Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
- Material- und Laborkosten werden gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
- Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung, Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




