Signal Iduna
PKV-Anbieter Signal Iduna
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Signal Iduna START-SI im Detail

Der offene Unisex-Tarif START-SI der Signal Iduna Krankenversicherung verbindet moderne Leistungsstandards mit attraktiver Struktur für Neukunden. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Verfahren) und 75% Zahnersatzdeckung positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif im soliden Mittelfeld der Neukundenversorgung. Das Mehrbettzimmer und Regelarztleistungen bilden die stationäre Basis; psychotherapeutische Behandlung ist mitversichert, Naturheilverfahren bis 750 Euro jährlich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Signal Iduna eine Möglichkeit darstellen, wenn der START-SI nicht mehr den individuellen Anforderungen entspricht oder Beitragserhöhungen anfallen. Da dieser Tarif offen ist und aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert er von einer ausgewogenen Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft können in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung bestehender Altersrückstellungen realisiert werden.

Ob ein Tarifwechsel im START-SI für Ihre Situation rentabel ist, beantwortet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm. Er bewertet auch den Signal Iduna PKV-Tarif im Kontext Ihrer individuellen Voraussetzungen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 1.000,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.

Erneuter Anspruch auf Sehhilfen nach einer Laser(Lasik)-Operation nach 5 vollen Kalenderjahren.

Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.

Bei Erstversorgung nach Unfall oder Notfall ist keine Zusage erforderlich.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung, Verbandmittel, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • weitere Naturheilverfahren (Liste des Versicherers)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich Arzneimittel und Osteopathie max. 750,-EUR pro Kalenderjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • 80% für einen Präventionskurs pro Jahr.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • Reiseschutzimpfungen.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Privatarztbehandlung bei Unfall.

Gebührenordnung (stationär)

Regel- und Belegarztleistungen.

Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate pro Kiefer einschließlich vorhandener Implantate, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden 100% erstattet. Bei späterem Behandlungsbeginn 100% Erstattung bei Unfall.
  • Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
  • Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung, Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz oder Kieferorthopädie über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im SIGNAL IDUNA: START-SI versichert?
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Viele Signal Iduna-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der Signal Iduna?

Der START-SI ist aktiv für externe Neukunden geöffnet, was bedeutet, dass der Versicherer laufend neue Versicherte in diesem Tarif aufnimmt. Diese Struktur führt zu einer stabilen oder wachsenden Risikogemeinschaft mit ausgewogenerer Altersverteilung. Dadurch sind Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen zwar nach wie vor möglich, werden aber nicht zusätzlich durch eine schrumpfende Beitragsbasis verschärft. Bestandsversicherte der Signal Iduna können jedoch nach §204 VVG auch weiterhin in solche offenen Tarife wechseln und von den Neukundenkonditionen profitieren.

Im Gegensatz zu geschlossenen Bestandstarifen, die oft aus dem aktiven Vertrieb genommen wurden, wird der START-SI regelmäßig kommuniziert und neu bewertet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt die Tarifentwicklung aller Versicherer systematisch und kann auch versteckte oder wenig bekannte Tarife empfehlen, wenn sie zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im START-SI: Wie optimieren Sie Ihre Prämie?

Als Signal-Iduna-Bestandsversicherter steht Ihnen der Weg eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG offen. Ein Wechsel zu einem anderen Signal-Iduna-Tarif erfolgt beim gleichen Versicherer und ermöglicht häufig, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln und bestehende Altersrückstellungen in den Zieltarif mitzunehmen. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Fall ab und muss geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nimmt den START-SI und alle verfügbaren Alternativtarife unter die Lupe. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, welche Wechseloptionen für Sie beitragsgünstiger und leistungsgerechter sind. Jetzt den Tarifvergleich starten: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im START-SI: Tarifwechsel als Ausweg?

Auch im offenen START-SI können Beitragserhöhungen auftreten, etwa durch angestiegene medizinische Kosten oder Veränderungen in der Kapitalertragsleistung. Obwohl die Neukunden-Altersstruktur des Tarifs tendenziell stabiler ist als bei geschlossenen Risikogemeinschaften, bleiben Erhöhungen nicht aus. Die 500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr und die Mehrbettzimmerunterbringung deuten auf ein Budget-orientiertes Segment hin, wo Versicherte besonders sensibel auf Prämiensteigerungen reagieren.

Ein Tarifwechsel zu günstiger gelegenen Signal-Iduna-Tarifen könnte die Jahresprämie reduzieren, häufig ohne wesentliche Leistungseinbußen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf dem Signal-Iduna-Portal, um die historische Entwicklung einzuordnen. Danach: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechsel-Szenarien. Jetzt anmelden und eine fundierte Empfehlung erhalten.

Häufige Fragen zum SIGNAL IDUNA START-SI

Der START-SI kombiniert Grundversorgung mit moderaten Leistungen. Ambulant sind Zahnbehandlungen zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Obergrenzen (500 Euro im ersten Jahr, 4.000 Euro ab dem fünften Jahr). Psychotherapie wird mit 80 Prozent für bis zu 50 Sitzungen pro Jahr übernommen. Sehhilfen sind bis 300 Euro alle zwei Jahre oder bei Änderung um 0,5 Dioptrien gedeckt. Naturheilverfahren kosten bis zu 750 Euro jährlich. Stationär bietet der Tarif Mehrbettzimmer und Regelarztleistungen; bei Unfall bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen.
Der START-SI ist ein offener Tarif, das heißt Signal Iduna nimmt aktiv Neukunden auf. Diese offene Struktur führt zu einer ausgeglicheneren Altersverteilung und tendenziell stabileren Beitragsentwicklungen im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen mit schrumpfender Risikogemeinschaft. Für Bestandsversicherte bedeutet dies, dass der Tarif trotz Neukundenaufnahme Gegenstand eines internen Tarifwechsels sein kann.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Impfungen. 500 Euro positioniert den START-SI im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment, was Versicherten mit häufigeren Inanspruchnahmen ein moderates Kostenrisiko auferlegt, aber die Prämie deutlich niedriger hält als Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Ja, als Signal-Iduna-Bestandsversicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen Signal-Iduna-Tarif wechseln. In vielen Fällen ist ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme bestehender Altersrückstellungen möglich. Allerdings: Die genaue Prüfung dieser Frage abhängig von Ihren persönlichen Umständen und dem Zieltarif muss im Einzelfall erfolgen. Eine verbindliche Antwort, ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies für Sie.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Der START-SI mit 500 Euro Selbstbeteiligung und Mehrbettzimmer ist sparsam strukturiert; wenn Sie älter werden oder mehr Leistungen benötigen, könnte ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder Einbettzimmer langfristig sinnvoll sein. Umgekehrt kann der START-SI für junge, gesunde Neukunden sehr attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und bewertet, ob und welche Wechselmöglichkeiten die beste Kosten-Leistungs-Kombination bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert