Signal Iduna
PKV-Anbieter Signal Iduna
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 75% pro Kalenderjahr

Signal Iduna START im Profil

Der Signal Iduna START ist ein geschlossener Unisex-Bestandstarif der Neue-Welt-Generation, der sich durch eine solide Leistungsausstattung bei moderaten Parametern auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 480 EUR, ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und einer stationären Behandlung durch Regelärzte im Mehrbettzimmer bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Versicherte, die bewusst kalkulieren. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Kontrollen, wobei die Summenbegrenzungen über fünf Jahre ansteigen.

Geschlossene Tarife wie der START sind für Neukunden unerreichbar, doch bestehende Versicherte der Signal Iduna können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel reagieren. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif bei Erhaltung der Altersrückstellungen eine Beitragsentlastung. Das schrumpfende Versichertenkollektiv des START führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Optimierungscheck durchaus sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit, ob ein Wechsel für Ihren START-Vertrag rentabel ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und findet den optimalen Signal Iduna PKV-Tarif für Sie.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), max. 300,-EUR ab 8 Dioptrien.

Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung, Verbandmittel, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • 80% für einen Präventionskurs pro Jahr.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis B, Polio und Diphtherie
  • Zeckenschutzimpfungen.

Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:

  • bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 65% und im 4.Kalenderjahr auf 55%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 75%
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
  • Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was der START-Tarif der Signal Iduna von geschlossenen Kollektiven unterscheidet

Der START gehört zu den älteren Bestandstarifen der Signal Iduna, die nicht mehr für Neukunden offen sind. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft über die Jahre schrumpft: Versicherte wechseln oder verlassen den Markt, Neuzugänge entfallen. Diese demografische Dynamik verschärft die Beitragsentwicklung erheblich, da die verbleibenden Versicherten alle Kosten tragen müssen. Für bestehende Versicherte des START eröffnet sich jedoch ein Ausweg: Der §204 VVG erlaubt den internen Tarifwechsel zum gleichen Versicherer, was eine Anpassung an eine bessere Kostenbasis ermöglicht.

Geschlossene Tarife wie der START werden seitens Signal Iduna nicht mehr aktiv beworben und finden sich nur noch selten in öffentlichen Tarifvergleichen. Das kann bedeuten, dass weniger regulativ verfügbare Alternativtarife auf dem Radar sind, mit denen ein Wechsel infrage kommt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über verfügbare Wechseloptionen, auch innerhalb von Bestandstarifen, und kann konkret empfehlen, welche Tarife zu Ihrer Situation passen.

Wechselchancen und Reformmöglichkeiten im START

Ein Tarifwechsel innerhalb der Signal Iduna nach §204 VVG ist als Bestandsversicherter Ihre rechtliche Möglichkeit, ohne Kündigungsfrist zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängen diese Bedingungen vom Zielvergleich und den jeweiligen Tarifvoraussetzungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren START-Vertrag im Detail und zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen innerhalb der Signal Iduna beste Einsparungen bei mindestens gleichwertigen Leistungen bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die konkrete Handlungsempfehlung. Nutzen Sie diese Beratung, um Ihre Beiträge zu optimieren: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im START gezielt reduzieren

Der START wurde in einer Ära geschaffen, als die Signal Iduna noch breit in Neue-Welt-Tarife investierte. Heute gehört dieser Tarif zu den älteren Generationen, die unter schrumpfenden Versichertenkollektiven leiden. Das bedeutet: Die demografische Entwicklung des START ist ungünstig, die verbleibenden Versicherten tragen überproportionale Kostensteigerungen, und Beitragserhöhungen können deutlich über dem Branchendurchschnitt ausfallen. Dazu kommen die üblichen Treiber wie medizinische Kostensteigerungen.

Für Versicherte mit Beitragserhöhung bietet der §204 VVG Tarifwechsel eine unmittelbare Lösung. Oft gibt es innerhalb der Signal Iduna besser positionierte oder jüngere Tarife, auf die Sie wechseln können, ohne Ihre bisherigen Leistungen zu verschlechtern. So reduzieren Sie die Prämie und schaffen finanzielle Luft. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der Signal-Iduna-Seite, um die Entwicklung des START nachzuverfolgen. Eine Wechselprüfung rechnet sich gerade bei älteren, geschlossenen Tarifen schnell. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie sparen können: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum SIGNAL IDUNA START

Der START erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche und bis 2,5-fach für technische Leistungen. Sehhilfen werden mit bis zu 150 EUR (300 EUR ab 8 Dioptrien) erstattet, Psychotherapie mit 75 Prozent für maximal 50 Sitzungen pro Jahr. Stationär erfolgt die Behandlung im Mehrbettzimmer durch Regelärzte. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent erstattet, wobei jährliche Kontrollen die Quote aufrechterhalten. Ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung und Naturheilverfahren runden das Leistungsangebot ab.
Der Signal Iduna START ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende Versicherte der Signal Iduna ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG aber weiterhin möglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel zu einem besser positionierten Tarif attraktiv sein kann. Geschlossene Tarife werden von der Signal Iduna weniger aktiv kommuniziert, was bedeutet, dass Wechseloptionen weniger offensichtlich sind.
Der jährliche Selbstbehalt im Signal Iduna START beträgt 480 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser moderate SB ist ein Merkmal der Neue-Welt-Generation und positioniert den START im mittleren Segment: nicht so hoch wie Tarife mit 1.000+ EUR, aber spürbar höher als Tarife ohne Selbstbehalt. Der Selbstbehalt gilt für ambulante Behandlung, Zahnleistungen, Hilfsmittel und Schutzimpfungen und ist für jeden Versicherten separat zu leisten.
Ja, als Bestandsversicherter der Signal Iduna haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Ihre bestehenden Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ein solcher Wechsel kann Ihre Beiträge reduzieren und gleichzeitig bessere oder gleichwertige Leistungen bieten. Doch nicht jeder Wechsel ist ohne weiteres möglich, und die Bedingungen sind individuell unterschiedlich. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse beraten.
Ein Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind oder vorausschauend handeln möchten. Der START gehört zu älteren, geschlossenen Kollektiven, die überproportional steigende Beiträge erleben. Ob es günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei Signal Iduna gibt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsansprüchen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren Wechseloptionen durch und zeigt Ihnen konkret, ob und wie viel Sie sparen können, ohne dabei Leistungen aufzugeben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert