Signal Iduna START: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna START im Profil
Der Signal Iduna START ist ein geschlossener Unisex-Bestandstarif der Neue-Welt-Generation, der sich durch eine solide Leistungsausstattung bei moderaten Parametern auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 480 EUR, ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und einer stationären Behandlung durch Regelärzte im Mehrbettzimmer bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Versicherte, die bewusst kalkulieren. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Kontrollen, wobei die Summenbegrenzungen über fünf Jahre ansteigen.
Geschlossene Tarife wie der START sind für Neukunden unerreichbar, doch bestehende Versicherte der Signal Iduna können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel reagieren. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif bei Erhaltung der Altersrückstellungen eine Beitragsentlastung. Das schrumpfende Versichertenkollektiv des START führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Optimierungscheck durchaus sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit, ob ein Wechsel für Ihren START-Vertrag rentabel ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und findet den optimalen Signal Iduna PKV-Tarif für Sie.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen), max. 300,-EUR ab 8 Dioptrien.
Erneuter Anspruch nach 2 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr oder nach vorheriger Zusage erstattet.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
- 75%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung, Verbandmittel, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden
- 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- 80% für einen Präventionskurs pro Jahr.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis B, Polio und Diphtherie
- Zeckenschutzimpfungen.
Erreicht der zu 75% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Impfungen, ambulante ärztliche Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und Verbandmittel 4.000,-EUR (2.000,-EUR bei Personen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr) pro Kalenderjahr werden darüber 100% erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
- bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 65% und im 4.Kalenderjahr auf 55%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 75%
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




