Signal Iduna VO AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna VO AW: Profil eines prämierten Bestandstarifs
Signal Iduna VO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der eine erweiterte Leistungsausstattung mit vollem Leistungsschutz kombiniert. Der Tarif verzichtet auf einen Selbstbehalt und erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Die stationäre Versorgung erfolgt in Mehrbettzimmern durch Regel- und Belegärzte. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlungen zu 100% (neue Bundesländer) bzw. 80% (alte Bundesländer) und Zahnersatz zu 70% bzw. 50% ab, mit einem jährlichen Erstattungsrahmen von 500 bis 2.000 Euro und ergänzender Kieferorthopädie für Versicherte bis 21 Jahre.
Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der Signal Iduna Wege, ihre Beitragsentwicklung zu optimieren, da die schrumpfende Risikogemeinschaft und das steigende Durchschnittsalter dieses geschlossenen Tarifs zu steigenden Prämien führen. Ein interner Wechsel zu einem modernen offenen Tarif führt in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei vergleichbaren oder besseren Leistungen und kann Altersrückstellungen häufig vollständig übernehmen, wobei eine Gesundheitsprüfung meist entfällt oder reduziert ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Tarifwechsel für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif rentabel ist und welche modernen Alternativen Ihre Situation verbessern können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
160,-EUR für Sehhilfen zu 85% im Rahmen der Erstattung für
Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%.
Erneuter Anspruch nach 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Keine zeitliche Begrenzung für Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) im Rahmen der
Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel zu 85% bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%: Arm- und Beinprothesen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl und Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher Art einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden nach gesetzlich eingeführten Programme erstattet. Dazu zählen auch Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20.Lebensjahr, welche in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen genannt sind.
Untersuchungen und Behandlung in Diagnosezentren werden nur nach vorheriger Zusage erstattet.
Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
- bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% bei Behandlung in den neuen und zu 80% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet (keine Kürzung bei Unfall oder Notfall)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% in den neuen und zu 50% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet.
Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz in den neuen Bundesländern im 3.Kalenderjahr auf 60% und im 4. Kalenderjahr auf 50%. Er steigt bei jährliche Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 70%
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung in den neuen Bundesländern weitere 20% Erstattung
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




