Signal Iduna VO NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna VO NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VO NW der Signal Iduna kombiniert das Preisniveau einer älteren Tarifgeneration mit modernen Versorgungsstandards der Neuen Welt. Mit einem Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Jahr erstattet dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung; die Zahnversorgung umfasst 70% Zahnersatz mit jährlichen Beitragsgrenzen (500-2.000 Euro je nach Versicherungsjahr) und 80% Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr. Der Tarif deckt zudem 30 Psychotherapie-Behandlungstage, Sehhilfen bis 160 Euro, und Naturheilverfahren in schulmedizinischer Grenzauslegung.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten dieses Tarifs häufig Optimierungsmöglichkeiten. Da der VO NW als geschlossener Tarif keine Neukunden mehr aufnimmt, schrumpft sein Versichertenkollektiv, was strukturelle Beitragssteigerungen verstärkt. Der Versicherer Signal Iduna führt jedoch aktiv verfügbare Alternativtarife, zu denen Bestandsversicherte in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen wechseln können. Ein solcher Wechsel kann zu niedrigeren Prämien führen und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Tarifoptionen bei der Signal Iduna für Ihre individuelle Situation als Signal Iduna PKV-Tarif infrage kommen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
160,-EUR für Sehhilfen zu 85% im Rahmen der Erstattung für
Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%.
Erneuter Anspruch nach 3 Kalenderjahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Keine zeitliche Begrenzung für Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) im Rahmen der
Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel zu 85% bis 195,-EUR Selbstbeteiligung, darüber 100%: Arm- und Beinprothesen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe, Gummistrümpfe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Kunstaugen, Schienenapparate, handbetriebener Krankenfahrstuhl und Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher Art einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Behandlungstage pro Kalenderjahr.
Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden nach gesetzlich eingeführten Programme erstattet. Dazu zählen auch Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20.Lebensjahr, welche in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen genannt sind.
Untersuchungen und Behandlung in Diagnosezentren werden nur nach vorheriger Zusage erstattet.
Staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfachimpfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, Grippe-Schutz-Impfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-Encephalitis.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
- bis zum 1,8-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,38-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,16-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% bei Behandlung in den neuen und zu 80% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet (keine Kürzung bei Unfall oder Notfall)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% in den neuen und zu 50% in den alten Bundesländern (inkl. Berlin-West) erstattet.
Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz in den neuen Bundesländern im 3.Kalenderjahr auf 60% und im 4. Kalenderjahr auf 50%. Er steigt bei jährliche Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 70%
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung in den neuen Bundesländern weitere 20% Erstattung
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




