UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 80%

UKV BBKK CompactPRIVAT - Optimal 250 B, CompactPRIVAT - PLUS im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT - Optimal 250 B und CompactPRIVAT - PLUS der UKV BBKK kombiniert solide Leistungen mit moderaten Beiträgen für Bestandsversicherte. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 250 Euro, GOÄ-Höchstsätzen bis zur 3,5-fachen Gebühr, Zweibettzimmern im Krankenhaus und 80-prozentiger Zahnersatzerstattung bietet dieser Neue-Welt-Tarif eine ausgewogene Absicherung. Psychotherapie mit 80 Prozent Erstattung ohne Sitzungsbegrenzung und bis zu 300 Euro jährlich für Sehhilfen runden das Leistungsprofil ab.

Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können mittels §204 VVG internen Tarifwechsels weiterhin die Option eines Wechsels in oder aus diesem Tarif prüfen. In geschlossenen Kollektiven ist mit einer schrumpfenden Versichertenbasis zu rechnen, was langfristig eine beschleunigte Beitragsaufwärtsbewegung zur Folge hat.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob dieser UKV BBKK PKV-Tarif zu Ihrer aktuellen Situation passt oder ein interner Wechsel zu besseren Bedingungen möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

CompactPRIVAT – Optimal 250 B, CompactPRIVAT – PLUS: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden

  • 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
  • 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).

Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.

Ärztliche Behandlung

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: 80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

CompactPRIVAT – Optimal 250 B, CompactPRIVAT – PLUS: Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

CompactPRIVAT – PLUS: Operations- und Anästhesieleistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
50 %
Zahnersatz
72 %
Material- & Laborkosten
40 %
Gebührenordnung (Zahn)

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

CompactPRIVAT – PLUS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

CompactPRIVAT – Optimal 250 B+CompactPRIVAT – PLUS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Implantate (max. 6 Implantate im Oberkiefer, max. 4 Implantate im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird bis 1.500,-EUR zu 80% erstattet. Darüber zu 65%
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

CompactPRIVAT – Optimal 250 B: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

CompactPRIVAT – PLUS: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Implantate max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

CompactPRIVAT – Optimal 250 B, CompactPRIVAT – PLUS: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele UKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was geschlossene Tarife wie der CompactPRIVAT - Optimal 250 B bedeuten

Dieser Tarif der UKV BBKK ist geschlossen, das heißt, Neuversicherte ohne bestehenden Versicherungsschutz bei der UKV BBKK können ihn nicht mehr abschließen. Bestehende Versicherte desselben Versicherers haben jedoch das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, unabhängig davon, ob ein neuer Tarif offen oder geschlossen ist. Geschlossene Tarife sind oft älter und verlieren kontinuierlich Versicherte, da neue Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Das führt zu einer konzentrierten Risikogemeinschaft, die dem Alterungseffekt stärker ausgesetzt ist.

Für bestehende Versicherte im CompactPRIVAT - Optimal 250 B ist das ein wichtiger Ansatzpunkt: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über verfügbare offene und geschlossene Tarife derselben Gesellschaft und kann bewerten, welche Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz erreichbar sind. Oft lässt sich durch einen §204 VVG Tarifwechsel ein besseres Gleichgewicht zwischen Leistung und Beitrag finden.

Tarifwechsel beim CompactPRIVAT - Optimal 250 B: Chancen und Rechtslage

Ein Tarifwechsel innerhalb der UKV BBKK nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte ein wichtiges Instrument. Der Gesetzestext garantiert das Recht, in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft zu wechseln, in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch die Altersrückstellungen können häufig teilweise oder vollständig mitgenommen werden. Allerdings hängen die genauen Bedingungen - ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viel der Rückstellungen Sie behalten - von den spezifischen Tarifkonditionen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation und zeigt auf, welche Zielvereinbarungen im selben Versicherer realistisch und vorteilhaft sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Bewertung, die auf Ihrem konkreten Profil basiert. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im CompactPRIVAT - Optimal 250 B: Wechselwege erkunden

Der CompactPRIVAT - Optimal 250 B ist ein geschlossener Tarif in der Neuen Welt, dessen Versichertenbestand kontinuierlich schrumpft, da keine Neumitglieder mehr Zugang erhalten. Das beschleunigt den Alterungseffekt und erhöht Beitragssprünge oft über dem Durchschnitt. Medizinische Kostensteigerungen und eine alternde Risikogemeinschaft sind die Treiber, die diesen Tarif bei Beitragserhöhungen anfällig machen. Ein strategischer Tarifwechsel im selben Versicherer kann hier ein Ausweg sein: Offene oder jüngere geschlossene Tarife mit besserer Altersstruktur bieten in vielen Fällen stabilere Beitragsentwicklungen und teilweise sogar Beitragsersparnisse.

Nutzen Sie die Chance und überprüfen Sie gezielt, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Das Beitragserhöhungs-Chart auf der UKV BBKK-Landingpage dokumentiert die Entwicklung dieses Tarifs und zeigt, wie seine Beitragsdynamik im Vergleich zu Alternativen verläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, ob und wie Sie durch einen Wechsel Ihre monatlichen Kosten optimieren können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum UKV BBKK CompactPRIVAT – Optimal 250 B, CompactPRIVAT – PLUS NW

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen: ärztliche Leistungen bis 3,5-fach, technische bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Bei Psychotherapie werden 80 Prozent ohne Sitzungsbegrenzung erstattet. Für Sehhilfen stehen bis zu 300 Euro pro Jahr zur Verfügung. Im Krankenhaus wird ein Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung abgedeckt. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent erstattungsfähig, Zahnersatz zu 80 Prozent bis 1.500 Euro, danach 65 Prozent. Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro.
Der CompactPRIVAT - Optimal 250 B ist ein geschlossener Tarif, das heißt, externe Neuversicherte können ihn nicht mehr abschließen. Das hat Konsequenzen für die Beitragsentwicklung: Geschlossene Tarife verlieren stetig Versicherte, die Risikogemeinschaft schrumpft und altert, was zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen führt. Für Bestandsversicherte bedeutet das Geschlossensein, dass sie innerhalb der UKV BBKK nach §204 VVG leichter in offene oder neuere Tarife mit stabileren Beitragsdynamiken wechseln können.
Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dieser Selbstbehalt ist im PKV-Spektrum als moderat zu bewerten und bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosteneinfluss und Beitragsentlastung. Für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen wird die Selbstbeteiligung ebenfalls fällig.
Ja, als Bestandsversicherter der UKV BBKK haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere Tarife des gleichen Versicherers. In vielen Fällen können Sie dabei Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen und müssen nicht erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen für Sie konkret infrage kommen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die Unterschiede zwischen den Zielleistungen, verfügbare günstigere oder mit besseren Leistungen ausgestattete Tarife, und wie sich Ihre Altersrückstellungen im neuen Tarif entwickeln würden. Für Versicherte, die lange im CompactPRIVAT - Optimal 250 B sind, kann ein Wechsel in einen offenen oder weniger belasteten geschlossenen Tarif erhebliche Beitragseinsparungen bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und bewertet, ob und wann ein Wechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert