UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 80%

UKV BBKK CompactPRIVAT Optimal 250 B NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT Optimal 250 B der UKV BBKK kombiniert solide Leistungsstandards mit moderater Selbstbeteiligung: 250 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt, 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz bis 1.500 EUR jährlich. Die Ambulanzversorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ mit 3,5-fachem Satz für ärztliche Leistungen, dazu kommen Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung (80%), Sehhilfen bis 300 EUR pro Jahr und alternative Medizin in schulmedizinischem Umfang.

Als geschlossener Bestandstarif ist der CompactPRIVAT Optimal 250 B nicht für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der UKV BBKK können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von diesem etablierten Tarif abweichen oder in ihn wechseln, falls günstiger. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und steigende medizinische Kosten führen typischerweise zu Beitragserhöhungen, weshalb eine regelmäßige Optimierungsprüfung empfohlen ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im UKV BBKK PKV-Tarif-Angebot für Sie verfügbar sind und wo Einsparungen möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden

  • 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
  • 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).

Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im UKV BBKK: CompactPRIVAT – Optimal 250 B NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele UKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der UKV BBKK?

Ein geschlossener Tarif wie der CompactPRIVAT Optimal 250 B ist für Neukunden von außerhalb nicht mehr zugänglich. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Risikogemeinschaft schrumpft - ältere, teurere Versicherte scheiden aus, neue, jüngere kommen nicht hinzu. Dies führt zu schneller steigenden Beitragszahlungen. Bestehende Kunden des Versicherers können jedoch nach §204 VVG innerhalb der UKV BBKK in andere, möglicherweise günstigere oder leistungsstärkere Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Listenaufzählungen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Einblick in solche Tarife und kann beurteilen, welche Tarifoptionen für Ihre individuelle Situation bei der UKV BBKK passen - mit Fokus auf Kostenoptimierung und Leistungserhalt.

Tarifwechsel in der Neue-Welt-Generation der UKV BBKK

Der CompactPRIVAT Optimal 250 B gehört zur Neue-Welt-Generation und unterliegt dem §204 VVG Tarifwechselrecht. Ein Wechsel zu einem anderen Tarif der UKV BBKK ist ohne Versichererwechsel möglich. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen in Teilen oder vollständig übernommen; eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, hängt aber vom konkret angestrebten Zieltarif und dessen Bedingungen ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Ihre Möglichkeiten auf Kosteneinsparung und Leistungsstabilität.

Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im CompactPRIVAT Optimal 250 B: Handlungsspielraum nutzen

Der UKV BBKK CompactPRIVAT Optimal 250 B wird als geschlossener Tarif der neuen Welt von den gewöhnlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht verschont: medizinische Inflation, Laborkosten und höhere Arzthonorare führen regelmäßig zu Prämiensprüngen. Die fehlende Zuwanderung junger, kostengünstiger Versicherter beschleunigt diesen Effekt zusätzlich.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihre Handlungsmöglichkeit bei Beitragserhöhung. Häufig finden sich günstigere Tarife mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen innerhalb der UKV BBKK. Sehen Sie sich die verfügbaren Alternativen in unserem Beitragserhöhungs-Chart an und lassen Sie sich Ihre persönliche Tarifoptimierung durchrechnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum UKV BBKK CompactPRIVAT – Optimal 250 B NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labor), Psychotherapie mit 80% ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 300 EUR pro Kalenderjahr, Hilfsmittel zu 90% (über 3.000 EUR pro Jahr zu 100%), Naturheilverfahren im schulmedizinischen Umfang. Stationär: Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer, 42 Tage Psychotherapie zu 100%, danach 50%. Zahn: 100% Behandlung, 80% Zahnersatz bis 1.500 EUR jährlich (darüber 65%), 100% Kieferorthopädie bis Alter 18.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. die UKV BBKK nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft natürlicherweise, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende UKV-BBKK-Versicherte können jedoch §204 VVG nutzen und innerhalb der UKV BBKK in günstigere oder bessere Tarife wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Nach Erreichen dieser Jahresfranchise werden die versicherten Leistungen nach dem Erstattungssatz des Tarifes (z.B. 80% Psychotherapie) bezahlt. 250 EUR ist ein moderater SB-Satz, üblich für Tarife im oberen Mittelfeld.
Ja, als Bestandskunde der UKV BBKK können Sie gemäß §204 VVG innerhalb der UKV BBKK in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen ganz oder teilweise übertragbar; eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft, aber nicht immer. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Alternativen für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den aktuellen Beitragszahlungen ab. Geschlossene Tarife sehen oft steilere Prämienanstiege als offene Tarife, weshalb ein Wechsel häufig attraktiv ist. Besonders wenn Sie unter 50 Jahre alt sind oder großzügige Leistungen (Zweibettzimmer, hohe Zahnersatz-Quote) nicht benötigen, finden sich oft deutlich günstigere Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob und welcher Tarifwechsel sich rechnet und spart Ihnen bei erfolgreichem Wechsel dauerhaft Prämien.

Ähnliche UKV-Tarife

UKV BBKK: CompactPRIVAT – Optimal 600 B NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 600 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
UKV BBKK: CompactPRIVAT – Optimal 600 B, CompactPRIVAT – PLUS NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 600 € · 72% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
UKV BBKK: GesundheitPRIVAT 300 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 300 € · 65% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert