UKV BBKK CompactPRIVAT – Optimal 250 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BBKK CompactPRIVAT Optimal 250 B NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT Optimal 250 B der UKV BBKK kombiniert solide Leistungsstandards mit moderater Selbstbeteiligung: 250 EUR Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt, 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz bis 1.500 EUR jährlich. Die Ambulanzversorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ mit 3,5-fachem Satz für ärztliche Leistungen, dazu kommen Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung (80%), Sehhilfen bis 300 EUR pro Jahr und alternative Medizin in schulmedizinischem Umfang.
Als geschlossener Bestandstarif ist der CompactPRIVAT Optimal 250 B nicht für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der UKV BBKK können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von diesem etablierten Tarif abweichen oder in ihn wechseln, falls günstiger. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und steigende medizinische Kosten führen typischerweise zu Beitragserhöhungen, weshalb eine regelmäßige Optimierungsprüfung empfohlen ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im UKV BBKK PKV-Tarif-Angebot für Sie verfügbar sind und wo Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden
- 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
- 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).
Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.



