UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 80%

UKV BBKK CompactPRIVAT - Optimal 600 B NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT - Optimal 600 B NW der UKV BBKK richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers und verbindet solide Leistungen mit moderater Kostenbelastung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro profitieren Versicherte von Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), einer Zweitbettzimmer-Regelung im Krankenhaus und einer Zahnersatzdeckung von 80 % bis maximal 3.000 Euro jährlich. Psychotherapie wird ohne Sitzungsbegrenzung zu 80 % erstattet, und Sehhilfen sind mit bis zu 300 Euro pro Jahr mitversichert.

Der geschlossene Status deutet auf ein schrumpfendes Versicherungskollektiv hin, das typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert ist. Für Versicherte dieses Tarifs können interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Gelegenheit sein, durch einen Wechsel zu einem Zieltarif desselben Versicherers in vielen Fällen Prämien zu senken und ggf. gleichwertige oder bessere Leistungen zu erlangen, ohne die bestehenden Altersrückstellungen verlieren zu müssen.

Die kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, welche Wechseloptionen im UKV BBKK PKV-Tarif möglich sind und wie Versicherte durch eine optimierte Tarifgestaltung Abhilfe schaffen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden

  • 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
  • 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).

Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im UKV BBKK: CompactPRIVAT – Optimal 600 B NW versichert?
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Viele UKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den CompactPRIVAT Optimal 600 B?

Ein geschlossener Tarif steht für neue, externe Kunden nicht mehr offen; Versicherte des gleichen Versicherers können aber über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifes schrumpft schrittweise, weil nur noch bestehende Mitglieder verbleiben und keine Neuzugänge hinzukommen. Dies führt zu einer demografischen Überalterung des Kollektivs und verschärft die Beitragsentwicklung spürbar.

Ältere oder geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr prominent in der Öffentlichkeit kommuniziert oder auf Vergleichsportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu einem umfassenden Überblick auch historischer Tarife und kann analysieren, welche Wechsel zu modernen, offenen Tarifen oder zu Spezial-Tarifvarianten des gleichen Versicherers für Versicherte dieses Tarifs in Betracht kommen.

Tarifwechsel im CompactPRIVAT Optimal 600 B - welche Rechte gelten?

Versicherte in geschlossenen Tarifen genießen das Recht, intern zu anderen Angeboten des gleichen Versicherers zu wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen können dabei die bestehenden Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, und Gesundheitsfragen müssen häufig nicht erneut gestellt werden - es hängt aber vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft kostenlos, welche Alternativen innerhalb der UKV BBKK verfügbar sind und wie sich die Leistungen und Beiträge im Vergleich darstellen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Versicherten eine klare Handlungsempfehlung ohne Verpflichtung - nutzen Sie die Chance, um fundiert zu wechseln und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im CompactPRIVAT Optimal 600 B - was ist zu tun?

Der geschlossene Tarif CompactPRIVAT Optimal 600 B sieht sich mit einer schrumpfenden Versichertengruppe konfrontiert, die das Durchschnittsalter des Kollektivs kontinuierlich anhebt. Hinzu kommen die allgemeinen medizinischen Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge aus Altersrückstellungen - eine Gemengelage, die regelmäßig zu deutlichen Prämiensprüngen führt. Versicherte empfinden dies oft als besonders belastend, weil sie das Tarif-Schicksal nicht selbst beeinflussen können.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das vorgesehene Instrument, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken. Häufig eröffnet ein Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif des gleichen Versicherers die Möglichkeit, die Prämie zu reduzieren und von besseren Leistungen zu profitieren - in vielen Fällen bleibt sogar ein Erhalt der Altersrückstellungen möglich. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Prämientrends des Versicherers transparent auf und hilft Ihnen, die eigene Tarifwahl zu hinterfragen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine individuelle Weichenstellung: Statt passiv Beiträge zu zahlen, prüfen Sie aktiv Ihre Optionen und Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum UKV BBKK CompactPRIVAT – Optimal 600 B NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), stationäre Pflege im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie zu 80 % ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen mit maximal 300 Euro pro Kalenderjahr, und Naturheilverfahren im Schulmedizin-Umfang. Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz zu 80 % bis 3.000 Euro jährlich, Kieferorthopädie zu 100 % für Patienten bis 18 Jahre. Hilfsmittel erhalten je nach Art 90-100 % Erstattung, ab 3.000 Euro jährlich dann 100 %.
Der CompactPRIVAT Optimal 600 B ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Neue externe Kunden können nicht mehr beitreten, nur noch Versicherte des Versicherers können intern wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer Überalterung des Kollektivs und trägt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen bei. Für bestehende Versicherte eröffnet sich aber die Möglichkeit, über einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu jüngeren oder offenen Tarifen zu migrieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 600 Euro. Er wird auf alle Leistungsbereiche angerechnet (ambulant, stationär, Zahnersatz, Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen) und wird pro Versicherungsjahr neu berechnet. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im moderaten Segment: weder ohne Eigenverantwortung noch mit hoher Kostenbremse, sondern mit ausgewogener Kostenteilung zwischen Versicherer und Versicherten.
Ja, als Bestandsversicherter der UKV BBKK können Sie nach §204 VVG intern zu anderen Tarifen des Versicherers wechseln. Ein Tarifwechsel eröffnet häufig die Möglichkeit, die Prämie zu senken und von besseren oder gleichwertigen Leistungen zu profitieren. In vielen Fällen können die bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen konkret verfügbar sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden können, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel lohnt sich in vielen Fällen, besonders wenn Sie unter den Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs leiden oder eine bessere Leistungsabdeckung (z.B. Einbettzimmer statt Zweibettzimmer, höhere Zahnersatz-Limits, niedrigerer Selbstbehalt) anstreben. Ihr aktuelles Alter, Gesundheitszustand, geplante medizinische Leistungen und die verfügbaren Ziel-Tarife beim Versicherer sind entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und empfiehlt den optimalen Pfad - oft mit erheblichen Einsparungen und besseren Bedingungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert