UKV BBKK CompactPRIVAT – Optimal 600 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BBKK CompactPRIVAT - Optimal 600 B NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT - Optimal 600 B NW der UKV BBKK richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers und verbindet solide Leistungen mit moderater Kostenbelastung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro profitieren Versicherte von Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), einer Zweitbettzimmer-Regelung im Krankenhaus und einer Zahnersatzdeckung von 80 % bis maximal 3.000 Euro jährlich. Psychotherapie wird ohne Sitzungsbegrenzung zu 80 % erstattet, und Sehhilfen sind mit bis zu 300 Euro pro Jahr mitversichert.
Der geschlossene Status deutet auf ein schrumpfendes Versicherungskollektiv hin, das typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert ist. Für Versicherte dieses Tarifs können interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Gelegenheit sein, durch einen Wechsel zu einem Zieltarif desselben Versicherers in vielen Fällen Prämien zu senken und ggf. gleichwertige oder bessere Leistungen zu erlangen, ohne die bestehenden Altersrückstellungen verlieren zu müssen.
Die kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, welche Wechseloptionen im UKV BBKK PKV-Tarif möglich sind und wie Versicherte durch eine optimierte Tarifgestaltung Abhilfe schaffen können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden
- 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
- 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).
Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.



