UKV BBKK GesundheitPRIVAT 300 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BBKK GesundheitPRIVAT 300 NW im Detail
Der UKV BBKK GesundheitPRIVAT 300 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch GOÄ-Höchstsätze bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif solide ambulante Leistungen: 80% Erstattung für bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 250 Euro für Sehhilfen im Zweijahreszeitraum und einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit bis zu 1.200 Euro für Hörhilfen alle fünf Jahre. Die stationäre Versorgung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und Chefarztbehandlung; Psychotherapie wird hier bis 42 Tage pro Jahr zu 100% erstattet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten bei der UKV BBKK eine aussichtsreiche Option, da geschlossene Tarife wie dieser tendenziell mit höheren Prämiensprüngen rechnen müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die damit verbundene Kostenverteilung auf weniger Schultern führen häufig zu kumulierten Beitragserhöhungen. In vielen Fällen können jüngere offene Tarife des gleichen Versicherers bessere Prämienentwicklungen bieten, ohne dass dabei Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein optimierter UKV BBKK PKV-Tarif für Ihre Situation infrage kommt und welche Einsparungen realistisch sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen einschließlich Reparaturen.
80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- 100% für Prothesen, Hörhilfen einschließlich Otoplastik je Ohr bis zu max. 1.200,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren
- 80% (100% bei Bezug über Versicherer) für Absauggeräte, Herz-, Atem- und Sauerstoffüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Geräte zur Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Ernährungs-, Infusions- und Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Gehwagen und Rollatoren, Stehhilfen, Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel
- 80% für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen, Gehhilfen, Schuheinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen, ein Paar serienmäßig nicht herstellbare orthopädische Maßschuhe einmal im Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Operations- und Anästhesieleistungen bis zum 5-fachen Satz.
Max. 42 Tage pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 50%.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: diagnostische, chirurgische, konservierende und anästhetische Leistungen, Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz (wenn in den vorausgegangenen 3 Kalenderjahren jährlich eine zahnärztliche Prophylaxe nachgewiesen wird; für jedes Jahr in dem keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich die Erstattung um 5% bis auf mindestens 65%): Kronen und Brücken; Implantate und die dazugehörigen diagnostischen, anästhetischen und chirurgischen Leistungen; Prothetik; Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen; Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
- Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.



