UKV BBKK GesundheitPRIVAT 750 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BBKK GesundheitPRIVAT 750 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif GesundheitPRIVAT 750 NW der UKV BBKK richtet sich an Bestandsversicherte, die eine solide Vollversicherung mit 750 EUR Jahres-Selbstbehalt suchen. Die Leistungsarchitektur überzeugt durch GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 5-fach bei Operationen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, 80% Zahnersatzerstattung bei nachgewiesener Prophylaxe und eine breite Palette von Zusatzleistungen: bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 80%, 250 EUR Sehhilfen-Budget, erweiterte Hilfsmittelversorgung und anerkannte Naturheilverfahren.
Als geschlossener Tarif der Neue-Welt-Generation unterliegt dieser der klassischen Beitragsrisikogemeinschaft. Der Weg zu niedrigeren Beiträgen führt typischerweise über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif des gleichen Versicherers, ohne zu einem externen Anbieter zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben, obwohl Gesundheitsfragen erneut erforderlich sein können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche günstigeren Tarife der UKV BBKK PKV-Tarif für Ihre Situation bietet.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen einschließlich Reparaturen.
80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- 100% für Prothesen, Hörhilfen einschließlich Otoplastik je Ohr bis zu max. 1.200,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren
- 80% (100% bei Bezug über Versicherer) für Absauggeräte, Herz-, Atem- und Sauerstoffüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Geräte zur Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Ernährungs-, Infusions- und Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Gehwagen und Rollatoren, Stehhilfen, Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel
- 80% für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen, Gehhilfen, Schuheinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen, ein Paar serienmäßig nicht herstellbare orthopädische Maßschuhe einmal im Kalenderjahr.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Operations- und Anästhesieleistungen bis zum 5-fachen Satz.
Max. 42 Tage pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 50%.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: diagnostische, chirurgische, konservierende und anästhetische Leistungen, Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% für Zahnersatz (wenn in den vorausgegangenen 3 Kalenderjahren jährlich eine zahnärztliche Prophylaxe nachgewiesen wird; für jedes Jahr in dem keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich die Erstattung um 5% bis auf mindestens 65%): Kronen und Brücken; Implantate und die dazugehörigen diagnostischen, anästhetischen und chirurgischen Leistungen; Prothetik; Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen; Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
- Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.



