UKV BSS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BSS AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif BSS AW der UKV richtet sich an bestehende Versicherte, die Wert auf solide Standardleistungen mit moderatem Selbstbehalt legen. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Jahr, Erstattungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen), 60% Zahnersatz und umfassender Psychotherapiedeckung bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer; Belegarztleistungen sind bis zu den Regelhöchstsätzen enthalten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte des gleichen Anbieters eine Option zur Beitragsstabilisierung darstellen. Geschlossene Tarife wie der BSS AW sehen sich jedoch einer schrumpfenden Risikogemeinschaft gegenüber, die in vielen Fällen zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel in einen offeneren oder moderneren Tarif mit besserer Altersstruktur kann häufig zu niedrigeren Prämien und stabileren Beitragsentwicklungen führen.
Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren UKV PKV-Tarif bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.
Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.



