UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

UKV BSS, BSZ AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif BSS und BSZ der UKV richtet sich an Bestandsversicherte, die eine solide Grundversorgung mit moderatem Selbstbehalt suchen. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif die Erstattung ambulanter Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im stationären Bereich, unbegrenzter Psychotherapie und 60-prozentiger Zahnersatzerstattung. Die Mehrbettzimmer-Unterbringung und die jährliche Sehhilfen-Leistung (12 Euro für Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit) runden das Leistungsprofil ab.

Als geschlossener Tarif steht dieser nicht mehr für externe Neukunden offen, doch Versicherte derselben UKV können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimierte Alternativen prüfen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt oft zu höheren Beitragssteigerungen; ein Wechsel in modernere, offenere Tarife kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung stabilisieren und möglicherweise Altersrückstellungen vollständig bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche Wechseloptionen im UKV PKV-Tarif tatsächlich verfügbar sind und wie Sie gezielt sparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

BSS: 12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

BSS: 85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.

Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.

Ärztliche Behandlung

BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

BSS+BSZ: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

BSS: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

BSZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

BSS, BSZ: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Summenbegrenzung

BSS: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:

  • 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

BSS: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele UKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif bei der UKV besondere Aufmerksamkeit verdient

Geschlossene Tarife wie BSS und BSZ nehmen keine neuen Kunden von außen auf; sie stehen nur für interne Tarifwechsel zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe stetig schrumpft und älter wird. Diese demografische Entwicklung übt Druck auf die Beitragssätze aus, da weniger junge, günstigere Risiken die älteren quersubventionieren. UKV-Versicherte, die in diesen älteren Tarifen sind, sollten daher aktiv prüfen, ob ein interner Wechsel nach §204 VVG zu moderneren Tarifen möglich ist.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern vielfach nicht mehr aktiv beworben oder in öffentlichen Vergleichstools gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alttarife und kann gezielt identifizieren, welche Wechseloptionen innerhalb der UKV für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel-Möglichkeiten innerhalb der UKV

Nach §204 VVG können Sie aus dem BSS oder BSZ in einen anderen Tarif derselben UKV wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel bewahrt Ihre bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise und erfordert oft keine erneute Gesundheitsprüfung. Der konkrete Umfang hängt vom Ziel-Tarif und Ihrem persönlichen Profil ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherung und zeigt auf, wo echte Sparpotenziale liegen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nimmt alle verfügbaren Alternativen in den Blick und bereitet die Entscheidung vor. Starten Sie jetzt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im BSS, BSZ AW - Handlungsoptionen

Wer in diesem geschlossenen UKV-Tarif versichert ist, erlebt regelmäßig Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Risikogemeinschaft: Junge, günstigere Versicherte weichen auf offene Tarife aus oder wechseln den Versicherer, während die verbliebene Gruppe älter und kostspieliger wird. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen. Diese Kombination belastet besonders die älteren, geschlossenen Tarife überproportional.

Eine Beitragserhöhung ist ein klassischer Anlass für einen Tarifwechsel. Innerhalb der UKV finden sich häufig offenere oder neuere Tarife, die mit besserer Risikoverteilung und stabilerer Altersstruktur weniger anfällig für Prämiensprünge sind. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen und deren Beitragsaussichten: Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Tarife zu besseren Konditionen passen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum UKV BSS, BSZ AW

Der BSS erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche, 1,8-fach für technische, 1,15-fach für Laborleistungen). Psychotherapie ist ohne Sitzungslimit abgedeckt. Jährlich erhalten Sie 12 Euro für Sehhilfen (Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen). Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder oder Bandagen werden bis 240 Euro Eigenbeteiligung erstattet, danach 100 Prozent. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie zu 100 Prozent. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit Regelhöchstsätzen und Psychotherapie.
Der BSS ist ein geschlossener Tarif. Das heißt, er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Nur Bestandsversicherte derselben UKV können noch über einen internen Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen mit ausgewogenerem Altersaufbau.
Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) beträgt 240 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag wird je Versicherungsfall berücksichtigt und gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Mit 240 Euro liegt der Tarif im moderaten Mittelfeld; er ist weder völlig kostenlos noch besonders hoch, bietet aber eine gute Balance zwischen Kostenersparnis und überschaubarem Eigenbeitrag im Schadensfall.
Ja, Sie können innerhalb der UKV nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel bewahrt Ihre Altersrückstellungen häufig ganz oder teilweise und erfordert oft keine Wiederholungsprüfung der Gesundheit. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, wo reale Sparpotenziale liegen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für Versicherte im geschlossenen BSS kann ein Wechsel besonders sinnvoll sein. Sie sind mit überproportionalen Beitragssteigerungen konfrontiert, da die Risikogemeinschaft schrumpft. Offenere Tarife der UKV oder Tarife der neuen Welt bieten oft stabilere Beitragsentwicklung und modernere Leistungsstrukturen. Ob ein Wechsel konkret wirtschaftlich rentabel ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Zieltarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt die beste Strategie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert