UKV BSS, BSZ AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BSS, BSZ AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif BSS und BSZ der UKV richtet sich an Bestandsversicherte, die eine solide Grundversorgung mit moderatem Selbstbehalt suchen. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif die Erstattung ambulanter Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im stationären Bereich, unbegrenzter Psychotherapie und 60-prozentiger Zahnersatzerstattung. Die Mehrbettzimmer-Unterbringung und die jährliche Sehhilfen-Leistung (12 Euro für Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit) runden das Leistungsprofil ab.
Als geschlossener Tarif steht dieser nicht mehr für externe Neukunden offen, doch Versicherte derselben UKV können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG optimierte Alternativen prüfen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt oft zu höheren Beitragssteigerungen; ein Wechsel in modernere, offenere Tarife kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung stabilisieren und möglicherweise Altersrückstellungen vollständig bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche Wechseloptionen im UKV PKV-Tarif tatsächlich verfügbar sind und wie Sie gezielt sparen können.
Basismerkmale
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS: 12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
BSS: 85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.
Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
BSS+BSZ: Privatarztbehandlung.
BSS: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS, BSZ: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
BSS: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
BSS: Nicht erforderlich.



