UKV BSS, BSZ NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BSS, BSZ NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif BSS und BSZ der UKV verbindet solide Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung mit einem moderaten Selbstbehalt von 240 EUR pro Versicherungsjahr. Die Zahnbehandlung wird vollständig (100 Prozent) erstattet, während Zahnersatz zu 60 Prozent übernommen wird. Ambulant deckt der Tarif Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ ab (2,3-fach bei ärztlichen Leistungen, 1,8-fach bei technischen Leistungen). Stationär sind Privatarztbehandlungen eingeschlossen.
Als geschlossener Tarif der neuen Welt steht BSS/BSZ nicht mehr für neue externe Versicherte zur Verfügung, wobei bestehende Versicherte desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen können. Die schrumpfende Risikogemeinschaft ist charakteristisch für ältere Bestands-Tarife und führt tendenziell zu unterdurchschnittlich stabiler Beitragsentwicklung. Für Versicherte, die nach zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten suchen, ist ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif häufig lohnenswert.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Alternativen im UKV PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS: 12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
BSS: 85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.
Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
BSS+BSZ: Privatarztbehandlung.
BSS: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BSS, BSZ: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
BSS: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
BSS: Nicht erforderlich.



