UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

UKV BSS, BSZ NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif BSS und BSZ der UKV verbindet solide Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung mit einem moderaten Selbstbehalt von 240 EUR pro Versicherungsjahr. Die Zahnbehandlung wird vollständig (100 Prozent) erstattet, während Zahnersatz zu 60 Prozent übernommen wird. Ambulant deckt der Tarif Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ ab (2,3-fach bei ärztlichen Leistungen, 1,8-fach bei technischen Leistungen). Stationär sind Privatarztbehandlungen eingeschlossen.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt steht BSS/BSZ nicht mehr für neue externe Versicherte zur Verfügung, wobei bestehende Versicherte desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen können. Die schrumpfende Risikogemeinschaft ist charakteristisch für ältere Bestands-Tarife und führt tendenziell zu unterdurchschnittlich stabiler Beitragsentwicklung. Für Versicherte, die nach zusätzlichen Optimierungsmöglichkeiten suchen, ist ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif häufig lohnenswert.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Alternativen im UKV PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

BSS: 12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

BSS: 85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.

Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.

Ärztliche Behandlung

BSS: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

BSS: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

BSS: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

BSS+BSZ: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

BSS: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

BSZ: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

BSS, BSZ: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

BSS: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

BSS: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Summenbegrenzung

BSS: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:

  • 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

BSS: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele UKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen geschlossenen Tarif wie die UKV BSS und BSZ?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Versicherten von außen auf und wird meist nicht mehr aktiv am Markt beworben. Bei der UKV sind BSS und BSZ daher längst nicht mehr für Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) auch in geschlossene Tarife zu wechseln, sofern diese im Portfolio zur Verfügung stehen. Dieses Recht ist ein wichtiges Instrument zur Beitragsoptimierung.

Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu einer Alterung des Kollektivs und tendenziell zu höheren Beiträgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch geschlossene Tarife und kann bewerten, ob ein Wechsel aus BSS oder BSZ in einen offenen oder neueren Tarif bei der UKV sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart häufig erhebliche Sparquoten für Bestandsversicherte.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der UKV

Ein Wechsel aus BSS oder BSZ zu einem anderen UKV-Tarif erfolgt komplett intern beim gleichen Versicherer und ist durch das Versicherungsvertragsgesetz geschützt. Die in BSS/BSZ aufgebauten Altersrückstellungen können in vielen Fällen auf den Zieltarif übernommen werden, was Ihre Beitragsentwicklung langfristig stabilisiert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Portfolio und zeigt auf, welcher UKV-Tarif zu Ihrem Profil passt - häufig bei deutlich gesunkenen Monatsausgaben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei BSS und BSZ: Was Sie tun können

Geschlossene Tarife wie BSS und BSZ sind überproportional anfällig für Beitragserhöhungen, da die Versichertenbasis kontinuierlich schrumpft. Mit weniger Einnahmen müssen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden - hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen. Eine erneute Beitragsanpassung ist bei älteren Beständen häufig eine Frage der Zeit, nicht der Wahrscheinlichkeit.

Der Weg aus dieser Spirale ist ein Tarifwechsel innerhalb der UKV. Ein offener oder neuerer Tarif profitiert von einer stabileren Altersstruktur und tendenziell gemäßigteren Prämiensteigerungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart des UKV-Portfolios an - er verdeutlicht, wie unterschiedlich die Entwicklungen ausfallen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt konkret, wie viel Sie einsparen können.

Häufige Fragen zum UKV BSS, BSZ NW

Der Tarif bietet Zahnbehandlung zu 100 Prozent (inklusive Wurzelbehandlung und professioneller Zahnreinigung), Zahnersatz zu 60 Prozent, Kieferorthopädie zu 100 Prozent und Material-Laborkosten zu 60 Prozent. Ambulant sind Leistungen bis 2,3-fach GOÄ (ärztlich), 1,8-fach (Technik), 1,15-fach (Labor) eingeschlossen. Brillengestelle werden mit 12 EUR pro Jahr erstattet, Sehhilfen und Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Psychotherapie ohne Limitierung, alternative Medizin bis zur Schulmedizin-Höhe, Hilfsmittel bis 240 EUR zu 85 Prozent danach zu 100 Prozent. Stationär ist Privatarztbehandlung enthalten, auch stationäre Psychotherapie.
BSS und BSZ sind geschlossene Tarife der neuen Welt. Das bedeutet, dass die UKV seit längerer Zeit keine Neuversicherten mehr aufnimmt. Die Versichertenbasis schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu einer älteren Risikogemeinschaft und tendenziell überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers besteht hingegen die Möglichkeit, innerhalb der UKV zu einem anderen, offenen oder neueren Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt (Franchise) beträgt 240 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe müssen Sie selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. 240 EUR sind ein moderater Selbstbehalt und liegen unter dem Marktdurchschnitt, was diesen Tarif für Versicherte interessant macht, die kostenintensive Behandlungen regelmäßig nutzen. Damit ist BSS/BSZ preislich zugänglich positioniert.
Ja, als Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der UKV. Sie können in einen offenen oder günstigeren Tarif wechseln. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit ab. Für viele ältere Versicherte im geschlossenen BSS/BSZ lohnt sich ein Wechsel zu einem offenen Tarif der gleichen oder besseren Leistungsklasse deutlich: stabilere Beitragsentwicklung, Erhalt der Altersrückstellungen, oft niedrigere Monatsprämie. Auch wenn Sie mit Beitragserhöhungen rechnen oder Ihre Leistungsanforderungen gewachsen sind, bietet ein Wechsel Raum für Verbesserung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihr konkretes Profil und zeigt Ihnen, ob und um wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert