UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

UKV BSS NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif UKV BSS NW der Union Krankenversicherung AG gehört zur Neuen Welt und ist damit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattungen bis zur 2,3-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen und einer 60-prozentigen Kostenübernahme für Zahnersatz bietet der Tarif eine gemäßigte Leistungsstruktur im Mehrbettzimmer ohne Privatarztgarantie.

Für Bestandsversicherte der UKV ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG der zentrale Ansatz zur Beitragsoptimierung. Da der BSS NW geschlossen ist, schrumpft seine Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel zu einem günstigeren, offenen Tarif der UKV kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen ermöglichen, während Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben und die Gesundheitsprüfung entfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel für Ihren UKV PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.

Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Summenbegrenzung

Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:

  • 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für BSS NW Versicherte bedeutet

Der BSS NW ist ein geschlossener Tarif, der nur noch Bestandskunden der UKV aufnimmt, wenn diese einen Tarifwechsel in Betracht ziehen. Externe Neukunden können seit der Schließung nicht mehr eintreten. Dies führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft überaltert und schrumpft: Scheidungen und Todesfälle reduzieren die Beitragszahler, während die medizinischen Kosten pro verbleibender Person steigen. Für Tarifwechsel innerhalb der UKV nach §204 VVG bleibt dieser Tarif aber eine reguläre Option.

Ältere, geschlossene Tarife wie der BSS NW werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifverzeichnissen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann prüfen, welche offenen oder günstigeren Tarife der UKV für einen Wechsel infrage kommen und ob dieser ohne erneute Gesundheitsfragen möglich ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG bei der UKV: Ihre Chancen

Als UKV-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG in einen anderen Tarif Ihrer Versicherungsgesellschaft wechseln, ohne die UKV zu verlassen. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob jedoch ein spezifischer Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme aller Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und muss persönlich geprüft werden. Verbindliche Aussagen können ausschließlich im Rahmen einer detaillierten Analyse durch unseren PKV-Experten erfolgen. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Alternativen bei der UKV verfügbar sind und ob ein Wechsel Ihre Beiträge senkt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Einsparpotenziale auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im BSS NW: Warum geschlossene Tarife besonders betroffen sind

Der geschlossene BSS NW ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Während offene Tarife von stabilen Altersstrukturen durch Neuzugänge profitieren, fehlt es dem BSS NW an solchem Ausgleich. Die verbleibende Gruppe wird älter, medizinische Kosten steigen, die Umlage pro Kopf wächst. Hinzu kommen allgemeine Teuerungen im Gesundheitswesen: Arzthonorare, Zahnersatzmaterialien und Medikamente werden teurer. So landen Versicherte des BSS NW häufig bei Beitragssprüngen, die deutlich über der Inflation liegen.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offeneren Tarif der UKV kann diese Spirale unterbrechen. In vielen Fällen erhalten Sie bei gleichwertigen oder besseren Leistungen Beitragseinsparungen. Den Trend der Beitragserhöhungen bei der UKV können Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen und mit Ihrem aktuellen Tarif vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparmöglichkeiten: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum UKV BSS NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zur 2,3-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung bei approbierten Ärzten, Sehhilfen mit maximal 12 Euro für Gestelle pro Jahr, und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Stationär werden Regel- und Belegarztleistungen übernommen (bis 2,3-fach GOÄ), jedoch ohne Chefarztgarantie. Bei Zahnbehandlung liegt die Erstattung bei 100 Prozent, Zahnersatz wird zu 60 Prozent übernommen, Kieferorthopädie zu 100 Prozent. Der Selbstbehalt beträgt 240 Euro pro Jahr und reduziert die Hilfsmittelerstattung bis zur Höhe von 240 Euro um 15 Prozent.
Der BSS NW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die UKV keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Jedoch können bestehende Versicherte der UKV durch einen Tarifwechsel (§204 VVG) intern in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus wechseln. Die geschlossene Struktur führt typischerweise zu einer überalterten Versichertengemeinschaft, wodurch Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen können.
Der Selbstbehalt des UKV BSS NW liegt bei 240 Euro pro Versicherungsjahr. Er reduziert die Erstattung von Hilfsmitteln: Bis zu 240 Euro Selbstbeteiligung werden 85 Prozent der Kosten übernommen, darüber hinaus 100 Prozent. Außerdem besteht ein besonderer Selbstbeteiligungsschlüssel bei bestimmten Hilfsmitteln über 360 Euro, die ab dem 14. Lebensjahr nur einmal in drei Jahren erstattet werden. In dieser Höhe liegt der Selbstbehalt im mittleren Segment für Neue-Welt-Tarife.
Ja, als UKV-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen UKV-Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche günstigeren Alternativen verfügbar sind. In vielen Fällen können Beitragseinsparungen realisiert werden, während häufig Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob ein Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Ein Wechsel kann sich abhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren UKV-Alternativen deutlich lohnen. Geschlossene Tarife wie der BSS NW erleben strukturell höhere Beitragssprünge, da ihre Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert. Ein Wechsel zu einem offeneren, jüngeren Tarif der UKV kann diese Kostenspirale durchbrechen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist und welche konkreten Sparpotenziale bestehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert