UKV BSS NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV BSS NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif UKV BSS NW der Union Krankenversicherung AG gehört zur Neuen Welt und ist damit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattungen bis zur 2,3-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen und einer 60-prozentigen Kostenübernahme für Zahnersatz bietet der Tarif eine gemäßigte Leistungsstruktur im Mehrbettzimmer ohne Privatarztgarantie.
Für Bestandsversicherte der UKV ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG der zentrale Ansatz zur Beitragsoptimierung. Da der BSS NW geschlossen ist, schrumpft seine Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel zu einem günstigeren, offenen Tarif der UKV kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen ermöglichen, während Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben und die Gesundheitsprüfung entfallen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel für Ihren UKV PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
12,-EUR für Gestell. Gläser voll, Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit. Leistung einmal pro Jahr.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
85% bis 240,-EUR Selbstbeteiligung, darüber hinaus 100% für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm- und Beinstützapparat, Korrekturschiene, Gipsliegeschale, Bandagen, Bruchband, Einlagen.
Hilfsmittel über 360,-EUR ab dem 14.Lebensjahr einmal in 3 Jahren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 60% erstattet.
Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
- 550,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.



