UKV
PKV-Anbieter UKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 80%

UKV CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW der UKV verbindet eine solide ambulante und stationäre Versorgung mit moderater Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 1.200 € pro Kalenderjahr, Chefarzt und Zweibettzimmer in der stationären Behandlung sowie einer 80%-Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsprofil für etablierte Versicherte. Die Erstattungssätze bis zur 3,5-fachen GOÄ bei ambulanten ärztlichen Leistungen und ein unbegrenztes Angebot an Psychotherapie-Sitzungen mit 80%-Erstattung unterstreichen das Premium-Segment.

Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert dieser Versicherer von stabilen Bestandsprämien, doch die schrumpfende Versichertengemeinschaft kann langfristig zu Beitragserhöhungen führen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der UKV kann in vielen Fällen zu einer Optimierung beitragen und bessere Beitragsprognosen ermöglichen. Die erhaltenen Altersrückstellungen können häufig in vollem Umfang mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren UKV PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden

  • 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
  • 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).

Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW besonders?

Der CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW ist ein geschlossener Tarif und nimmt deshalb keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der UKV können jedoch weiterhin durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche etablierten Tarife wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser entstanden in früheren Marktphasen und sind von ihrer Zielgruppe und Leistungsgestaltung her präzise kalibriert. Die begrenzte Versichertengemeinschaft führt allerdings zu einer stärkeren Alterung des Kollektivs, was Beitragsanpassungen verschärft.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann Sie zu passgenauen Wechseloptionen innerhalb der UKV beraten. Auf diese Weise lässt sich häufig eine bessere Balance zwischen Leistungen und Beitragsentwicklung erreichen, ohne das bewährte Versicherungsverhältnis zu unterbrechen.

Tarifwechsel innerhalb der UKV: Chancen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt ausschließlich innerhalb der UKV, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und häufig werden die vorhandenen Altersrückstellungen vollständig angerechnet. Die genaue Gestaltung hängt von den Vertragsbedingungen und dem konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet Ihre aktuellen Leistungen und identifiziert, welche Wechsel für Sie rentabel sind. Lassen Sie sich beraten und erfahren Sie, wie Sie Ihre Versicherungskosten optimieren können. Jetzt anmelden für die persönliche Analyse.

Beitragserhöhung im CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW: Auswege durch Tarifwechsel

Der CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW trägt als geschlossener Tarif der alten Welt alle Merkmale einer länger bestehenden Versichertengemeinschaft: Die durchschnittliche Alterung des Kollektivs schreitet voran, und die Neukundenakquisition findet nicht statt. Dies führt dazu, dass medizinische Kostensteigerungen stärker auf die verbliebenen Versicherten durchschlagen und die Beitragsanpassungen tendenziell über dem Marktdurchschnitt liegen.

Ein Tarifwechsel zu einer jüngeren Risikogemeinschaft oder zu einem moderneren Tarif mit besserer Beitragsstabilität ist der häufig gewählte Weg. Überprüfen Sie die verfügbaren Tarifoptionen auf unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung Ihrer Prämie nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und wie Sie durch einen gezielten Wechsel wieder auf stabilerem Boden stehen können. Jetzt anmelden und die Wechselchancen prüfen.

Häufige Fragen zum UKV CompactPRIVAT – Optimal 1200 A AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ. Für Laborleistungen gilt die 1,3-fache, für technische Leistungen die 2,5-fache GOÄ. Psychotherapie wird unbegrenzt mit 80% erstattet. Sehhilfen (Gläser, Brillen, Kontaktlinsen) werden bis 300 Euro pro Jahr ausgeglichen. In der stationären Versorgung nutzen Sie das Zweibettzimmer und haben Anspruch auf Chefarztbehandlung mit den gleichen Höchstsätzen. Bei Zahnersatz werden 80% bis 1.500 Euro, danach 65% pro Kalenderjahr übernommen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr zu 100%.
Der CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW ist ein geschlossener Tarif. Dies bedeutet, dass er für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Allerdings können bestehende Versicherte der UKV durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG noch in diesen Tarif hineinwechseln, wenn er für ihre Situation vorteilhaft ist. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert zunehmend, was sich auf die künftige Beitragsentwicklung auswirkt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.200 Euro pro Kalenderjahr. Diesen Betrag muss der Versicherte in jedem Versicherungsjahr selbst tragen, bevor die UKV ihre Leistungen zahlt. Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis oberen Segment und ist für etablierte Versicherte mit stabilerem Einkommen ein Standardmodell zur Beitragsbegrenzung.
Ja, Sie können innerhalb der UKV durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in eine niedrigere Tarifklasse wechseln. Häufig werden dabei die bestehenden Altersrückstellungen angerechnet und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Chancen auf einen günstigeren und geeigneteren Tarif. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen bei der UKV ab. Bei einem 1.200-Euro-Selbstbehalt können Tarifwechsel zu niedrigeren Selbstbehalten besonders interessant sein, wenn die Einsparungen die Wechselkosten übersteigen. Auch die jüngere Altersstruktur neuerer Tarife kann langfristig zu besserer Beitragsstabilität führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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