UKV CompactPRIVAT – Optimal 1200 A AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
UKV CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif CompactPRIVAT Optimal 1200 A AW der UKV verbindet eine solide ambulante und stationäre Versorgung mit moderater Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 1.200 € pro Kalenderjahr, Chefarzt und Zweibettzimmer in der stationären Behandlung sowie einer 80%-Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsprofil für etablierte Versicherte. Die Erstattungssätze bis zur 3,5-fachen GOÄ bei ambulanten ärztlichen Leistungen und ein unbegrenztes Angebot an Psychotherapie-Sitzungen mit 80%-Erstattung unterstreichen das Premium-Segment.
Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert dieser Versicherer von stabilen Bestandsprämien, doch die schrumpfende Versichertengemeinschaft kann langfristig zu Beitragserhöhungen führen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der UKV kann in vielen Fällen zu einer Optimierung beitragen und bessere Beitragsprognosen ermöglichen. Die erhaltenen Altersrückstellungen können häufig in vollem Umfang mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren UKV PKV-Tarif.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden
- 100% für Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Protrusionsschienen, Defibrillator-Westen, Absauggeräte, Rollstühle, wenn diese Hilfsmittel über den Versicherer bezogen werden. Sonst werden 90% erstattet.
- 90% für weitere Hilfsmittel (Liste des Versicherers).
Übersteigen die anerkennungsfähigen Aufwendungen 3.000,-EUR pro Kalenderjahr, wird der übersteigende Teil zu 100% erstattet.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden gezielte Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: konservierende, diagnostische und anästhetische Leistungen, Prophylaxe, chirurgische Leistungen, Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 80% bis max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 65% je Kalenderjahr für Zahnersatz: Kronen und Brücken in metallischer Ausführung, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
- 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und die dazugehörenden zahntechnischen Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.



