uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 100 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A 100, ST 1/100, ZA 100 der uniVersa ist ein moderner Neue-Welt-Tarif der prämierten Versicherergruppe und richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen ohne jede Kostenbeteiligung im Leistungsfall bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfällt die Selbstbeteiligung vollständig. Ambulant und stationär leistet der Tarif über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im zahnmedizinischen Bereich werden Zahnbehandlungen mit 100 Prozent und Zahnersatz mit 80 Prozent erstattet, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist seit seiner Auflegung in das Neue-Welt-Versichertenkollektiv integriert und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft wird in ihrem Umfang nicht erweitert, wodurch die Beitragsentwicklung nachhaltig vom Alterungsdurchschnitt und den Schadenerfahrungen des stabilen Versichertenkollektivs abhängt. Ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen ist in vielen Fällen noch möglich, wenn ein günstigerer Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren uniVersa PKV-Tarif eine vorteilhafte Optimierung möglich ist.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 100: Keine Summenbegrenzung.
ZA 100: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



