Universa
PKV-Anbieter Universa
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 100 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif A 100, ST 1/100, ZA 100 der uniVersa ist ein moderner Neue-Welt-Tarif der prämierten Versicherergruppe und richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen ohne jede Kostenbeteiligung im Leistungsfall bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfällt die Selbstbeteiligung vollständig. Ambulant und stationär leistet der Tarif über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im zahnmedizinischen Bereich werden Zahnbehandlungen mit 100 Prozent und Zahnersatz mit 80 Prozent erstattet, ohne jährliche Summenbegrenzung.

Der Tarif ist seit seiner Auflegung in das Neue-Welt-Versichertenkollektiv integriert und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft wird in ihrem Umfang nicht erweitert, wodurch die Beitragsentwicklung nachhaltig vom Alterungsdurchschnitt und den Schadenerfahrungen des stabilen Versichertenkollektivs abhängt. Ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen ist in vielen Fällen noch möglich, wenn ein günstigerer Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren uniVersa PKV-Tarif eine vorteilhafte Optimierung möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A 100: Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Einstärkengläser
  • 600,-EUR für Mehrstärkengläser
  • 125,-EUR für Brillengestelle

innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.

Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.

  • 410,-EUR für Kontaktlinsen

innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.

Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.

Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
  • einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
  • Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
Ärztliche Behandlung

A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 100: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ST 1/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZA 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZA 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZA 100: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZA 100: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im uniVersa: A 100, ST 1/100, ZA 100 NW versichert?
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Viele Universa-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Bestandsversicherte?

Der Tarif A 100, ST 1/100, ZA 100 ist geschlossen: Er wird nicht mehr aktiv vermarktet und nimmt keine neuen Kundinnen und Kunden von außen auf. Für Sie als Bestandsversicherte der uniVersa bedeutet das, dass Sie zwar nicht neu in diesen Tarif eintreten können, aber als bestehende uniVersa-Kundin oder -Kunde einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen dürfen, sofern ein günstigerer Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar ist. Das Versichertenkollektiv schrumpft nicht aktiv durch Kündigungen, aber es wächst auch nicht durch Neuzugänge, was auf lange Sicht eine moderatere Beitragsentwicklung unterstützen kann.

Geschlossene Tarife dieser Art werden von Maklern und Versicherern oft weniger sichtbar kommuniziert, weshalb viele Versicherte gar nicht wissen, welche Wechselmöglichkeiten ihnen offenstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über offene und geschlossene Tarife und kann Ihnen konkret aufzeigen, welche internen Wechseloptionen zu besseren Konditionen für Sie verfügbar sind.

Tarifwechsel im A 100, ST 1/100, ZA 100: Was ist möglich?

Der Weg zum internen Tarifwechsel ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) geregelt. Sie können innerhalb der uniVersa zu einem anderen Tarif wechseln, ohne Ihre Versicherungsbeziehung zu unterbrechen. Dabei werden Ihre bestehenden Altersrückstellungen in vielen Fällen berücksichtigt, und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Schlüssel zur Entscheidung liegt darin, ob die neuen Leistungen zu Ihrer Situation passen und ob die Beiträge sinken. Unser PKV-Sachverständiger prüft dies in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse gründlich durch und zeigt Ihnen konkrete Szenarien. Sind Sie interessiert, Jetzt anmelden und erhalten Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhung im geschlossenen A 100: Tarifwechsel prüfen

Geschlossene Neue-Welt-Tarife wie der A 100 müssen ihre Beiträge anpassen, wenn die medizinischen Kosten steigen oder die Kapitalerträge nicht den erwarteten Umfang erreichen. Da die Risikogemeinschaft nicht wächst und der Altersschnitt kontinuierlich ansteigt, können Beitragserhöhungen häufiger ausfallen als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukunden-Zuführung. Der Tarif war am Markt lange prämiert, was die hohe Leistungsqualität dokumentiert - doch auch Premium-Tarife sind nicht immun gegen Kostendruck.

Genau in solchen Momenten lohnt sich ein Blick auf verfügbare Wechseloptionen bei der gleichen uniVersa. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren geschlossenen Tarif kann die Beitragslast reduzieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart an, um zu verstehen, wie sich die Beiträge entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie die besten Alternativen, Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung.

Häufige Fragen zum uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 100 NW

Der Tarif leistet ambulant über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, ohne Selbstbehalt. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, ebenfalls über Höchstsatz. Psychotherapie wird ohne Begrenzung der Sitzungszahl erstattet, Sehhilfen bis 300 Euro (Einstärkengläser), bis 600 Euro (Mehrstärkengläser) sowie Kontaktlinsen bis 410 Euro jährlich. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent, Kieferorthopädie zu 100 Prozent, alles ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen Kundinnen und Kunden von außen auf. Das ist ein typisches Merkmal älterer Neue-Welt-Tarife, die bei Auflegung prämiert waren und deren Risikogemeinschaft nun stabil bleibt. Für Bestandsversicherte der uniVersa hat das den Vorteil, dass sie per §204 VVG intern wechseln können, wenn ein günstigerer Tarif verfügbar ist. Die Altersstruktur wird nicht durch Neuzugänge verjüngt, daher können Beiträge stärker ansteigen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - Sie zahlen im Leistungsfall nichts aus eigener Tasche. Das ist ein großer Vorteil: Egal ob Zahnarzt, Krankenhaus oder Arztbesuche, sämtliche erstattungsfähigen Kosten werden ohne Franchise erstattet. Diese Kombination aus null Selbstbehalt und Höchstsatz-plus-Erstattung macht diesen Tarif zu einem Premium-Angebot und positioniert ihn im obersten Segment des Versicherungsschutzes.
Ja, ein Wechsel ist innerhalb der uniVersa gemäß §204 VVG möglich. Sie können zu einem anderen Tarif wechseln, und in den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Allerdings ist jeder Tarifwechsel individuell: Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und wie viel der Altersrückstellungen angerechnet wird, hängt von den genauen Bedingungen ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre spezifische Situation durch. Eine verbindliche Auskunft dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Prämien ab. Dieser Tarif bietet höchste Leistungen ohne Selbstbehalt - das ist sehr komfortabel, aber auch kostspielig. Ist Ihre Prämie stark gestiegen oder möchten Sie ein kleineres Risiko tragen (zum Beispiel mit einem moderaten Selbstbehalt), können Sie durch einen Wechsel zu einem günstigeren uniVersa-Tarif deutlich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Alternativen preislich und leistungsmäßig Sinn machen und ob ein Wechsel ohne Leistungseinbußen möglich ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert