uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt von uniVersa: Der A 100, ST 1/100, ZA 80 kombiniert maximale ambulante und stationäre Leistungen mit umfassender Zahnversorgung. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung gehört dieser Tarif zu den Premiumoptionen für anspruchsvolle Versicherte, die Vollschutz bevorzugen.
Geschlossene Tarife der alten Welt unterliegen schärferen Beitragsdynamiken, da die Risikogemeinschaft schrumpft und die Versichertenkollektive älter werden. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb von uniVersa kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und häufig gleichwertige Leistungen bewahren - oft sogar mit Vereinfachungen bei Chefarzt oder Selbstbehalt. Die Altersrückstellungen werden in der Regel ganz oder teilweise übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob für Ihren uniVersa PKV-Tarif ein rentabler Wechsel möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, welche Alternativen Ihre Leistungserwartungen erfüllen und Ihre Prämie senken.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 80: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 80: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 80% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 80: Keine Summenbegrenzung.
ZA 80: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



