uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der uniVersa aus der neuen Welt mit Premiummerkmalen: keine Selbstbeteiligung, GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus im ambulanten und stationären Bereich, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und 80 Prozent Kostenersatz bei Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Die Kombination aus fehlender Kostenbeteiligung und überversicherter Gebührenerstattung macht diesen Tarif zu einer Premium-Versicherungslösung mit minimalen Eigenkosten bei Inanspruchnahme.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Altersstruktur des Versichertenkollektivs kontinuierlich älter wird und die Beiträge tendenziell stärker steigen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder offeneren Tarif der uniVersa kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung bremsen und gleichzeitig vergleichbare Leistungen bewahren - allerdings müssen Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen-Übernahme je nach Zielklasse individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger verfügt über einen umfassenden Datenbestand zu verfügbaren Wechseloptionen auch bei älteren, geschlossenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselpotenziale für Ihren uniVersa PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 80: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 80: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 80% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 80: Keine Summenbegrenzung.
ZA 80: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



