Universa
PKV-Anbieter Universa
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 NW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der uniVersa aus der neuen Welt mit Premiummerkmalen: keine Selbstbeteiligung, GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus im ambulanten und stationären Bereich, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und 80 Prozent Kostenersatz bei Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Die Kombination aus fehlender Kostenbeteiligung und überversicherter Gebührenerstattung macht diesen Tarif zu einer Premium-Versicherungslösung mit minimalen Eigenkosten bei Inanspruchnahme.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Altersstruktur des Versichertenkollektivs kontinuierlich älter wird und die Beiträge tendenziell stärker steigen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder offeneren Tarif der uniVersa kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung bremsen und gleichzeitig vergleichbare Leistungen bewahren - allerdings müssen Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen-Übernahme je nach Zielklasse individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger verfügt über einen umfassenden Datenbestand zu verfügbaren Wechseloptionen auch bei älteren, geschlossenen Tarifen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselpotenziale für Ihren uniVersa PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A 100: Erstattet werden max.

  • 300,-EUR für Einstärkengläser
  • 600,-EUR für Mehrstärkengläser
  • 125,-EUR für Brillengestelle

innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.

Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.

  • 410,-EUR für Kontaktlinsen

innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.

Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.

Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
  • einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
  • Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
  • lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
Ärztliche Behandlung

A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

A 100: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
  • weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ST 1/100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
80 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZA 80: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZA 80: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 80% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZA 80: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZA 80: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihren A 100?

Der A 100, ST 1/100, ZA 80 NW der uniVersa nimmt keine Neukunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv ist in sich geschlossen und schrumpft über die Zeit, da nur bestehende Versicherte im Tarif verbleiben und keine jungen, kostengünstigen Neuzugänge hinzukommen. Diese demografische Verschiebung führt dazu, dass sich die Beitragslast auf ein immer älter werdendes Kollektiv konzentriert - ein Kostendruck, der sich in höheren jährlichen Beitragsanpassungen widerspiegelt.

Allerdings: Versicherte der uniVersa können auch nach Tarifschließung einen internen Wechsel nach §204 VVG zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherung nutzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch weniger bekannte, geschlossene Tarife der uniVersa und kann beurteilen, welche Optionen je nach Gesundheitsstatus und gewünschtem Leistungsniveau für Sie realisierbar sind.

Tarifwechsel bei der uniVersa: Chancen für den A 100

Ein Tarifwechsel innerhalb der uniVersa erfolgt nach §204 VVG ohne den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Dabei können Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden, sofern keine neuen Gesundheitsfragen erforderlich sind oder diese positiv beantwortet werden - allerdings hängt die genaue Ausgestaltung vom konkreten Zielklasse-Mix (Ambulanz, Stationär, Zahnersatz) und dem Gesundheitszustand ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete Wechselszenarien und zeigt auf, mit welchen Einsparungen und Leistungsanpassungen Sie rechnen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert diese Transparenz: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im A 100: Ursachen und Gegenstrategie

Der A 100 ist durch seine Premium-Features (null Selbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, 80% Zahnersatz) bereits mit hohen Leistungsversprechungen kalkuliert. Die geschlossene Struktur verschärft dies zusätzlich: Mit jedem Jahr schrumpft die Versichertenbasis ohne Neuzugänge, die demografische Alterung beschleunigt sich, und die steigende Inanspruchnahme verteilt sich auf weniger Schultern. Medizinische Kostensteigerungen wirken sich in diesem Kontext besonders stark aus.

Der Schlüssel zur Stabilisierung liegt in einem gut gewählten internen Tarifwechsel. Moderne offene oder weniger belastete geschlossene Tarife der uniVersa bieten oft ähnliche Kernleistungen (Zahnersatz, Chefarzt, Einzelzimmer) mit niedrigerem Selbstbehalt oder weniger überdimensionierter GOÄ-Erstattung, was die Beitragsdynamik deutlich bremsen kann. Der Beitragserhöhungs-Chart der uniVersa zeigt, wie unterschiedlich Tarife der Versicherung im Zeitverlauf belastet werden - ein starkes Indiz für das Wechselpotenzial. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Szenarien für Ihren A 100 konkret möglich sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 80 NW

Der Tarif kombiniert null Euro Selbstbehalt, ambulante GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 600 Euro für Mehrstärkengläser (alle 2 Jahre), stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt und überversicherte GOÄ-Sätze, stationäre Psychotherapie, sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz zu jeweils 80 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung und mit Kieferorthopädie-Abdeckung. Hinzu kommen Hilfsmittel (Hörhilfen, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe jährlich, etc.) und Vorsorgeleistungen bis 500 Euro über gesetzliche Programme hinaus.
Der A 100 ist ein geschlossener Bisex-Tarif, das heißt neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende Versicherte der uniVersa bedeutet das zwar nicht das Ende der Optionen - ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt möglich - doch die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich älter, was zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führt. Dieser Effekt ist typisch für geschlossene Tarife ohne Neuzuwächse und stellt die Hauptmotivation für einen Wechsel dar.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro. Sie zahlen keine jährliche Eigenbeteiligung, weder im ambulanten, stationären noch zahnmedizinischen Bereich. Das ist eine seltene und hochwertige Ausstattung, die die Prämie entsprechend belastet, aber die Kostenbelastung bei Inanspruchnahme minimiert.
Ja, Sie können innerhalb der uniVersa einen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Es gibt bei der uniVersa zahlreiche alternative Tarife (offene wie auch andere geschlossene), die ähnliche Leistungen (Zahnersatz, Chefarzt, Einzelzimmer) zu niedrigerem Selbstbehalt oder weniger überversicherter GOÄ-Erstattung anbieten und daher tendenziell stabiler in der Beitragsentwicklung sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Zieltarifen ab. Der A 100 ist mit null Selbstbehalt und GOÄ-Überversicherung konstruktionsbedingt teuer; zugleich bremst die geschlossene Struktur die Prämienentwicklung zusätzlich. Für Versicherte, die einen Teil ihrer Leistungen gegen niedrigere Beiträge tauschen können - etwa durch einen moderaten Selbstbehalt bei gleichbleibender Zahnersatz- und Chefarztoption - rentiert sich ein Wechsel oft deutlich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre konkrete Situation analysieren und aufzeigen, welche Wechselszenarien wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert