uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 90 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A 100, ST 1/100, ZA 90 AW der uniVersa bietet Premium-Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant übernimmt der Tarif Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationär erfolgt die Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer auch über GOÄ-Grenzen. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent erstattet, Kieferorthopädie zu 90 Prozent. Ein Alte-Welt-Tarif der gehobenen Kategorie mit unbegrenztem Psychotherapie-Angebot durch approbierte Ärzte und umfangreichem Hilfsmittel-Katalog.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG sind für Bestandsversicherte der uniVersa möglich. Da dieser Tarif geschlossen ist, profitiert er nicht von Neuzugängen - die schrumpfende Risikogemeinschaft führt statistisch zu Beitragssteigerungen. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif derselben Versicherung kann in vielen Fällen Prämien senken, während häufig vergleichbare oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, eine erneute Selbstbehalt-Prüfung hängt von den individuellen Tarifbedingungen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche offenen oder günstiger bewerteten Tarife beim uniVersa PKV-Tarif für Ihre Situation infrage kommen und welche realen Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 90: Keine Summenbegrenzung.
ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



