uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 90 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 90 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif uniVersa A 100, ST 1/100, ZA 90 NW richtet sich an Bestandsversicherte der uniVersa, die Wert auf erstklassige medizinische Versorgung ohne Selbstbehalt legen. Das Leistungspaket kombiniert GOÄ-Leistungen über Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und Zahnbehandlung zu 90% sowie Zahnersatz zu 60% Erstattung. Als Tarif der neuen Welt profitiert dieser Tarif von moderater Altersrückstellungsdynamik, während die geschlossene Struktur bedeutet, dass Neukunden keinen Zugang haben.
Für bestehende uniVersa-Versicherte eröffnet sich ein vielversprechendes Optimierungspotenzial: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu modernen Einstiegstarifen der neuen Welt kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führen, ohne dass wesentliche Leistungen verloren gehen. Altersrückstellungen werden regelmäßig angerechnet, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Tarifkombination entfallen kann - die Einzelheiten hängen vom konkreten Wechselziel ab und müssen individuell geklärt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau auf, welche uniVersa PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation am besten passen und wie ein Wechsel konkret aussieht.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 90: Keine Summenbegrenzung.
ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



