uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 100 AW der uniVersa Krankenversicherung kombiniert Premium-Leistungen in allen drei Bereichen: ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsätze, Zahnbehandlung zu 100 Prozent ohne Summenbegrenzung und Zahnersatz zu 80 Prozent. Vollständige Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen bis 600 Euro für Mehrstärkengläser, Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung runden das Profil ab. Der Tarif verzichtet komplett auf einen Selbstbehalt.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif nicht mehr für neue externe Kunden verfügbar, aber bestehende uniVersa-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Älter geschlossene Tarife wie dieser stehen vor typischen Herausforderungen: Die Risikogemeinschaft schrumpft, während die Altersstruktur weiter ansteigt, was Beitragszuwächse verstärkt. Gleichwohl können Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen bei häufig reduzierten Beiträgen möglich sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm liefert eine fundierte Einschätzung, welche Optimierungsmöglichkeiten im uniVersa-PKV-Tarif für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 2/100: Privatarztbehandlung.
ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 100: Keine Summenbegrenzung.
ZA 100: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



