uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 100 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A 100, ST 2/100, ZA 100 NW der uniVersa bietet eine Premium-Ausstattung ohne Selbstbehalt. Ambulante Behandlung wird auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz zu 80 Prozent, ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie ohne Sitzungslimit, Sehhilfen bis 600 Euro für Mehrstärkengläser und operative Sehschärfenkorrektionen gehören ebenso zur Ausstattung wie ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit lebenserhaltenden Geräten.
Die Eigenschaft als geschlossener Tarif bedeutet, dass eine externe Neuaufnahme nicht mehr möglich ist, die Risikogemeinschaft sich absehbar verkleinert und Beitragserhöhungen eher zu erwarten sind. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln, sofern die Annahmerichtlinien erfüllt sind. Diese Möglichkeit eröffnet häufig Chancen auf gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien, da Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche Wechseloptionen zu diesem Premium-Tarif bestehen und wie Sie von einem internen Tarifwechsel profitieren könnten.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 2/100: Privatarztbehandlung.
ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 100: Keine Summenbegrenzung.
ZA 100: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



