uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
uniVersa A 100, ST 2/100, ZA 80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A 100, ST 2/100, ZA 80 AW der uniVersa richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens, die maximale Flexibilität ohne Selbstbehalt wünschen. Das Paket kombiniert ambulante Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen und eine Zahnversorgung mit 80% Erstattung ohne Summenbegrenzung. Die Altersgruppe ist heterogen, doch der geschlossene Status reflektiert eine schrumpfende Versichertengemeinschaft mit erhöhtem Beitragsdruck.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Prämienersparnis bringen und tendenziell gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Geschlossene Tarife der älteren Generation sehen sich mit demografischer Alterung und kumulierten Beitragserhöhungen konfrontiert; ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif innerhalb der uniVersa kann die langfristige Beitragsdynamik verbessern. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet Ihre Situation und zeigt auf, welche uniVersa PKV-Tarif-Optionen für Sie persönlich kostengünstiger und vorteilhafter sind.
Basismerkmale
A 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 100: Erstattet werden max.
- 300,-EUR für Einstärkengläser
- 600,-EUR für Mehrstärkengläser
- 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept.
Erstattet werden unter bestimmten Voraussetzungen max.
- 410,-EUR für Kontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen
- einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
- Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
- lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A 100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ST 2/100: Privatarztbehandlung.
ST 2/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 2/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA 80: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 80: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 80% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 80: Keine Summenbegrenzung.
ZA 80: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.



